Ernst & Young steht immer mehr im Zentrum der Kritik im Wirecard-Skandal. Denn laut Antwort der Bundesregierung auf eine Schriftliche Frage des FDP-Bundestagsabgeordneten Frank Schäffler gab es bereits im Jahr 2016 einen Whistleblower bei EY. Dies wurde der APAS (Abschlussprüferaufsichtsstelle) jedoch erst im Jahr 2020 gemeldet und die APAS am 6. Juli 2020 EY aufgefordert hat Arbeitspapiere der Abschlussprüfungen 2015 bis 2019 der Wirecard AG zu übermitteln, die entsprechenden Dokumente zum Whistleblower aber erst sechs Wochen später (am 18. August) übersandt wurden.
Frank Schäffler ist sich sicher, dass dies schwerwiegende Folgen für EY haben kann. Denn wahrscheinlich kann die Commerzbank EY nicht weiter als Wirtschaftsprüfer beschäftigen, wenn Zweifel am internen Qualitätssicherungssystem von EY bestehen. Ansonsten macht sich der AR strafbar. Das geht aus der Antwort des Bundesfinanzministerium und aus einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes hervor. Es heißt in der Antwort wörtlich: „Nach § 55b Abs. 1 WPO haben Berufsangehörige Wirtschaftsprüfer für ihre Praxis Regelungen zu schaffen, die die Einhaltung ihrer Berufspflichten gewährleisten, und deren Anwendung zu überwachen und durchzusetzen (sog. „internes Qualitätssicherungssystem“).“
Die Schriftliche Frage, das Gutachten des WD und die Antwort des Bundesfinanzministerium zu den Abschlussprüfungen finden Sie hier: WD – Abschlussprüfer, 10-12-Schäffler, EY_Antwort