AGG: Mit guter Absicht 1,7 Milliarden verschleudert

Unter dem Namen Antidiskriminierungsgesetz begann Rot-Grün eine EU-Vorgabe in deutsches Recht umzusetzen. Statt sich jedoch auf die Vorgaben aus Brüssel zu beschränken, wurde der Gesetzentwurf immer weiter aufgebläht. Noch vor der Bundestagswahl 2005 wollte die CDU zusammen mit der FDP den Gesetzentwurf in dieser Form zu Fall bringen. Nach der Wahl wurde das Gesetz von Schwarz-Rot mit neuem Namen (Gesetz zur Allgemeinen Gleichbehandlung – AGG) beschlossen. Der damals von Schwarz-Rot-Grün erhoffte Schutz von Minderheiten ist ausgeblieben; die von uns Liberalen befürchtete Klagewelle zum Glück auch.

Was hat dieses Gesetz also gebracht?

Das AGG hat die Unternehmen laut einer Studie 1,7 Milliarden Euro gekostet. Dieses Geld musste für Mitarbeiterschulungen, neue Standards und Strategien ausgegeben werden. Pro Mitarbeiter verteuerte sich die Arbeit so um 72 Euro 50. Neue Bürokratie und zusätzliche Kosten für die Wirtschaft sind die Ergebnisse dieses Gesetzes.

Nicht nur in Betrieben, auch auf Bundesebene wurde mit dem Antidiskriminierungsgesetz auf Kosten des Steuerzahlers weitere Bürokratie aufgebaut: Mit der so genannten Antidiskriminierungsstelle des Bundes entstand eine neue Behörde, die bis jetzt ihre Existenzberichtigung nicht nachweisen konnte und bis heute nicht arbeitsfähig ist.

Das Antidiskriminierungsgesetz hat nach allgemeiner Beobachtung nicht dazu geführt, dass Diskriminierung abgebaut wurde. Im Gegenteil fördert es diese geradezu: Alte, Frauen, Behinderte usw. werden jetzt erst gar nicht mehr zu Bewerbungsgesprächen eingeladen. Auch dürfen Unternehmen in Stellenanzeigen nicht mehr gezielt z.B. nach älteren Mitarbeitern suchen.

Das AGG hat sein Ziel verfehlt, es ist überflüssig und verteuert zusätzlich die Arbeit in Deutschland.

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