Frank Schäffler

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Anlageentscheidungen des ESM

Der FDP-Finanzexperten Frank Schäffler hat die Bundesregierung in seiner aktuellen Kleinen Anfrage zu den Anlageentscheidungen des ESM befragt. Auslöser dafür war die Unterzeichung der „Principles for Responsible Investment“ (PRI) der Vereinten Nationen durch den Europäischen Stabilitätsmechanismus  (ESM). Als PRI-Unterzeichner verpflichtet sich der ESM, Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte (ESG-Kriterien) bei seinen Anlageentscheidungen mit einzubeziehen.

In der uns vorliegenden Antwort heißt es: „Ohne Bareinlagen hatten nach vorläufigen ESM-Berechnungen zum Jahresende 2018 bereits 69 Prozent der ESM-Anlageinvestitionen eine ESG-Relevanz.“ Aufhänger dafür wäre die Frage 2: „Der Jahresbericht 2019 soll beim Jahrestreffen des ESM-Gouverneursrats am 11. Juni 2020 angenommen werden.“ Am vergangenen Donnerstag erfolgte also die offizielle Anerkennung des Vorgangs. Darüberhinaus teilt die Bundesregierung mit, dass sie an der Ausarbeitung der PRI nicht mitgewirkt hat. „Die Entscheidung zur Unterzeichnung der PRI wurde vom Geschäftsführenden Direktor des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) getroffen. Die Unterzeichnung erfolgte im Februar 2020. Die Bundesregierung wurde hierüber im Rahmen der Abstimmungen über den ESM-Jahresbericht 2019 informiert. Der Jahresbericht 2019 soll beim Jahrestreffen des ESM-Gouverneursrats am 11. Juni 2020 angenommen werden.“, so das Finanzministerium.

Der FDP-Bundestagsabgeordnete macht im Bezug auf die Antwort der Bundesregierung deutlich: „Die Aufgabe des ESM ist die Wahrung der Finanzstabilität des Euro-Währungsgebiets. Alle weiteren Ziele sind zweitrangig. Deswegen ist es wichtig, dass die Bundesregierung nochmals klargestellt hat, dass die ESG-Kriterien keinen Vorrang vor den bestehenden ESM-Anlageleitlinien haben.“

Die gesamte Kleine Anfrage können Sie hier einsehen: Antwort – ESM PRI

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