Anlegerentschädigung gehört in ein einheitliches System

Gastkommentar zur EdW in der Börsenzeitung

20.07.2007

Wenn ein Automobilhersteller bei seinen Autos keine Bremsen einbaute, und dann alle Bremsenhersteller im Lande für den entstandenen Schaden aufkommen müssten, würde dies auf großes Unverständnis stoßen. Auf nichts anderes läuft jedoch der Entschädigungsfall Phoenix Kapitaldienst GmbH hinaus, da unbeteiligte Unternehmen für einen Schaden haften sollen, mit dem sie nichts zu tun haben. Im März 2005 wurde der Entschädigungsfall durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) festgestellt. Bis heute haben die Anleger und die Zwangsmitglieder der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) keine Gewissheit, wann sie ihr Geld bekommen, bzw. welche Sonderbeiträge auf sie zukommen. Die EdW hatte zum 31. Dezember 2006 rund 5 Mio. Euro in der Kasse. Zur Entschädigung der Anleger sind aber – die vorherige Ausschüttung aus der Insolvenzmasse vorausgesetzt – rund 180 Mio. Euro erforderlich. Schon heute ist klar, dass die Sonderbeiträge viele Unternehmen wirtschaftlich überfordern werden. Viele Arbeitsplätze bei meist mittelständischen Unternehmen sind in Gefahr. Das darf die Politik nicht ignorieren.

Das Verfahren stockt derzeit erneut. Zwar wurde der Insolvenzplan von der Gläubigerversammlung mit übergroßer Mehrheit (99,7 %) angenommen. Anschließend haben jedoch Gläubiger sofortige Beschwerde eingelegt, über die das Landgericht Frankfurt voraussichtlich im Herbst entscheiden wird. Damit ist weiter offen, wann die EdW mit der Auszahlung der Entschädigung an die betroffenen rund 30.000 Anleger beginnen wird. Unklar ist auch, wann sie die ersten Bescheide zur Erhebung der Sonderbeiträge an ihre Mitgliedsunternehmen versendet. Der Zeitpunkt ist deshalb wichtig, weil nur jene Unternehmen zahlungspflichtig sind, die zum Zeitpunkt der Versendung der Bescheide der EdW zugeordnet sind. Erste große EdW-Mitglieder haben sich bereits aus der EdW verabschiedet, um sich der Haftung zu entziehen. Derzeit sind 751 Unternehmen EdW-Mitglieder. 645 können keinen Entschädigungsfall auslösen, weil sie selbst keinen Zugriff auf Kundengelder haben. Sie haften nun aber für das Fehlverhalten des ehemaligen Konkurrenten. Die Höhe der drohenden Sonderbeiträge kommt daher einer „kalten Enteignung“ der EdW-Zwangsmitglieder gleich.

Unmut löst bei den Finanzdienstleistern aus, dass die BaFin – so die Einschätzung von Sachverständigen – eine Mitschuld trifft. Die BaFin (bzw. ihr Vorgänger, das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen) hatte über Jahre hinweg geduldet, dass Phoenix gegen die Pflicht verstieß, die Kundengelder zu trennen (§ 34a WpHG). Ihren eigenen Trennungsbescheid aus dem Jahr 2000 vollzog die BaFin auch nach höchstrichterlicher Bestätigung 2002 bis zum Insolvenzantrag 2005 nicht.
Wenn ein Automobilhersteller bei seinen Autos keine Bremsen einbaute, und dann alle Bremsenhersteller im Lande für den entstandenen Schaden aufkommen müssten, würde dies auf großes Unverständnis stoßen. Auf nichts anderes läuft jedoch der Entschädigungsfall Phoenix Kapitaldienst GmbH hinaus, da unbeteiligte Unternehmen für einen Schaden haften sollen, mit dem sie nichts zu tun haben. Im März 2005 wurde der Entschädigungsfall durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) festgestellt. Bis heute haben die Anleger und die Zwangsmitglieder der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) keine Gewissheit, wann sie ihr Geld bekommen, bzw. welche Sonderbeiträge auf sie zukommen. Die EdW hatte zum 31. Dezember 2006 rund 5 Mio. Euro in der Kasse. Zur Entschädigung der Anleger sind aber – die vorherige Ausschüttung aus der Insolvenzmasse vorausgesetzt – rund 180 Mio. Euro erforderlich. Schon heute ist klar, dass die Sonderbeiträge viele Unternehmen wirtschaftlich überfordern werden. Viele Arbeitsplätze bei meist mittelständischen Unternehmen sind in Gefahr. Das darf die Politik nicht ignorieren.
Das Verfahren stockt derzeit erneut. Zwar wurde der Insolvenzplan von der Gläubigerversammlung mit übergroßer Mehrheit (99,7 %) angenommen. Anschließend haben jedoch Gläubiger sofortige Beschwerde eingelegt, über die das Landgericht Frankfurt voraussichtlich im Herbst entscheiden wird. Damit ist weiter offen, wann die EdW mit der Auszahlung der Entschädigung an die betroffenen rund 30.000 Anleger beginnen wird. Unklar ist auch, wann sie die ersten Bescheide zur Erhebung der Sonderbeiträge an ihre Mitgliedsunternehmen versendet. Der Zeitpunkt ist deshalb wichtig, weil nur jene Unternehmen zahlungspflichtig sind, die zum Zeitpunkt der Versendung der Bescheide der EdW zugeordnet sind. Erste große EdW-Mitglieder haben sich bereits aus der EdW verabschiedet, um sich der Haftung zu entziehen. Derzeit sind 751 Unternehmen EdW-Mitglieder. 645 können keinen Entschädigungsfall auslösen, weil sie selbst keinen Zugriff auf Kundengelder haben. Sie haften nun aber für das Fehlverhalten des ehemaligen Konkurrenten. Die Höhe der drohenden Sonderbeiträge kommt daher einer „kalten Enteignung“ der EdW-Zwangsmitglieder gleich.

Unmut löst bei den Finanzdienstleistern aus, dass die BaFin – so die Einschätzung von Sachverständigen – eine Mitschuld trifft. Die BaFin (bzw. ihr Vorgänger, das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen) hatte über Jahre hinweg geduldet, dass Phoenix gegen die Pflicht verstieß, die Kundengelder zu trennen (§ 34a WpHG). Ihren eigenen Trennungsbescheid aus dem Jahr 2000 vollzog die BaFin auch nach höchstrichterlicher Bestätigung 2002 bis zum Insolvenzantrag 2005 nicht.
Indem Phoenix ein Sammelkonto nutzen konnte, wurde das praktizierte Schneeballsystem erst ermöglicht. Wenn rechtzeitig seitens der EdW oder der BaFin eingeschritten worden wäre, hätte der Schaden zumindest nicht eine solche Dimension erreicht. Deshalb kann sich der Bund nicht aus seiner Verantwortung stehlen und das Problem allein den EdW-Zwangsmitgliedern überlassen.

Die Politik muss jetzt zwei Probleme lösen, um das Vertrauen in den Finanzplatz Deutschland wieder herzustellen: die Durchführung des Entschädigungsfalls Phoenix und die Umstrukturierung des Entschädigungssystems für zukünftige Fälle.
Im Fall Phoenix ist die Entschädigungssumme zu minimieren, um die Belastung für die Zwangsmitglieder der EdW zu begrenzen. Dafür muss das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) Ansprüche, die geschädigte Anleger gegen Dritte haben, automatisch auf die EdW überleiten, soweit diese die Anleger entschädigt hat. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Jedoch werden der EdW nach dem geltenden EAEG nur die Ansprüche der Anleger gegen Phoenix übergeleitet. Sollte sich ein Fehlverhalten eines anderen Beteiligten nachweisen lassen, wäre es der EdW nicht möglich, gegen ihn vorzugehen. Es ist nicht einzusehen, dass Dritte, die zum Schaden beigetragen haben, nicht in Anspruch genommen werden können, während unbeteiligte Unternehmen zahlen sollen. Zumindest diesen Fehler muss die Politik jetzt korrigieren

Grundsätzlich problematisch ist aber auch die europäische Anlegerentschädigungsrichtlinie als Grundlage für das EAEG. Sie bewirkt eine Sozialisierung der Anlegerrisiken zu Lasten der seriösen Anbieter des Marktes. Leider hilft diese Erkenntnis den EdW-Zwangsmitgliedern kurzfristig nicht weiter, da die Richtlinie nur über einen längeren Prozess auf europäischer Ebene wieder verändert werden kann.
Wenn wir unser System reformieren, kann ein Blick über die Landesgrenzen helfen. Die Mehrzahl der EU-Staaten hat eine einheitliche Entschädigungseinrichtung für alle regulierten Institute. In Deutschland existieren neben der EdW die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH und die Entschädigungseinrichtung des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands GmbH als gesetzliche Entschädigungseinrichtungen sowie die institutssichernden Einrichtungen des Sparkassen- und des Genossenschaftssektors. Deutschland nimmt mit dieser zerklüfteten Entschädigungslandschaft eine Sonderstellung ein. Sie wurde eingeführt mit Rücksicht auf das deutsche Drei-Säulen-System in der Kreditwirtschaft. Zu viel Rücksicht schadet jedoch dem Finanzplatz Deutschland, nicht nur im Fall Phoenix.
Ein unabhängiger Vermögensverwalter hat mit dem Phoenix-Betrug so wenig zu tun, wie eine Bank oder Sparkasse. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass wir die Vorgabe der Richtlinie, ein stabiles und tragfähiges Entschädigungssystem zu schaffen, nicht erfüllt haben. Daher sollten wir die bestehenden Systeme zusammenlegen. Nur so können wir eine tragfähige Einrichtung schaffen. Die FDP-Fraktion hat einen entsprechenden Antrag in den Bundestag eingebracht (BT-Drs. 16/5786).

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