Frank Schäffler

Suche
Close this search box.

ARD und ZDF benötigen eine Reform an Haupt und Gliedern

Foto von Isabella Mendes via pexels

Wolfgang Kubicki und Frank Schäffler schrieben in der WELT folgenden Gastbeitrag:

Die Vorfälle rund um die ehemalige RBB-Intendantin Patricia Schlesinger sind nur die Spitze des Eisbergs. Massagesessel und begrünte Bürowände stellen hierbei nur absurde Auswüchse dar. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk (ÖRR) in Deutschland, der größte der Welt, hat strukturelle Probleme und büßt an Attraktivität ein. Laut einer neusten INSA-Umfrage schauen aktuell nur noch 55 % der 18- bis 29-Jährigen ARD oder ZDF. Nur 37 % in dieser Altersgruppe glauben, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinem Auftrag nach objektiver Berichterstattung nachkommt. Die öffentlich-rechtlichen Sendeformate erfahren bei jungen Leuten eine massive Vertrauenskrise.

Geschichte: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist aus dem Mangel geboren

Nach dem zweiten Weltkrieg wurde nach Vorbild der BBC der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland eingeführt. Anfänglich beschränkte sich das Programm auf den Hörfunk und so ging am 22. September 1945 Radio Hamburg auf Sendung. Ein Grund für die Einführung eines gebührenfinanzierten Rundfunks war, dass zu dieser Zeit Frequenzen knapp waren. Die Grundversorgung mit politisch und wirtschaftlich unabhängigen Hörfunk und Fernsehen wurde als öffentliche Aufgabe gesehen. Hätte es in den Nachkriegsjahren genauso wenige Druckerpressen wie Frequenzen gegeben, wäre ein öffentlich-rechtliches Zeitungswesen mit den gleichen Argumenten begründbar gewesen. Mit der Digitalisierung hat sich das Problem des Frequenzmangels erledigt. Heute gibt es ein fast unbegrenztes Angebot an frei verfügbaren Programmen, an Video-on-Demand- und Streaming-Angeboten für das klassische Fernsehgerät, aber auch für das Tablet oder den Computer.  Ein Videoformat ist heute weniger aufwändig produziert als eine Zeitung.

Gefährdete Online-Vielfalt durch Crowding-Out

Die Vielfalt an Berichterstattung, Dokumentation oder Unterhaltung hat inzwischen eine neue Dimension durch die Verbreitung des Web 2.0 angenommen. Inzwischen kann ein jeder zur Meinungsvielfalt beitragen. Beispiel YouTube: Dort haben sich kreative und informative Formate wie maiLab oder MrWissen2Go verbreitet. Gerade diese beiden Formate zeigen jedoch, dass staatliche Angebote private verdrängen. Beide Formate laufen mittlerweile gebührenfinanziert über „funk“, dem Online-Content-Netzwerk von ARD und ZDF. Dies ist paradox: Einerseits wird häufig argumentiert, dass der Markt keine Medienformate produzieren könne, die um Neutralität bemüht sind. Andererseits werden dann aber immer wieder ebendiese Produktionen vonseiten des ÖRR aufgekauft. Zudem zeigt der Printmarkt, dass ein privater Markt seriöse und neutral berichtende Medien in Vielfalt hervorbringen kann. Dies, obwohl die Beitragseinnahmen der ÖRR inzwischen den Umsatz aller deutschen Tages- und Wochenzeitungen übersteigen und damit zu einer massiven Wettbewerbsverzerrung führen. Die Wettbewerbsverzerrung findet aber nicht nur zwischen Angeboten der Öffentlich-Rechtlichen und den Privaten statt, sondern auch durch den Rechercheverbund von WDR, NDR und Süddeutscher Zeitung. Mit ihm besteht die Gefahr, dass mit Beitragseinnahmen des ÖRR private Zeitungsverlage gefördert werden, andere jedoch nicht. Diese Wettbewerbsverzerrung steigt systemimmanent immer weiter. Das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts führt dazu, dass die Bundesländer nur noch die Struktur als Ganzes ändern können, um einen weiteren Beitragsanstieg zu verhindern. Dies können die Bundesländer im Sinne einer einheitlichen deutschen Rundfunkordnung nur in ihrer Gesamtheit erreichen. Ein einzelnes Bundesland erhält faktisch ein Vetorecht, um Reformen zu verhindern.

William A. Niskanen: Budgetmaximierungshypothese

Der US-amerikanische Ökonom William Niskanen hat wohl den zentralen Modellansatz entwickelt, um Bürokratiewachstum zu erklären. Wer bei Bürokratie erst einmal an Ministerien und Ämter denkt, liegt nicht falsch. Folgt man der Definition Niskanens einer Organisation mit einem nicht auf äußeren Märkten bewertbaren Output, fällt der ÖRR jedoch auch in diese Definition. Der Anreiz des Bürokraten ist es, in Verhandlung mit staatlichen Institutionen (der Kommission zur Überprüfung und Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, KEF) ein möglichst hohes Budget und Output zu erzielen. Der Anreiz ist verzerrt, weil der Bürokrat nicht selbst die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben überblickt. So ist es nicht verwunderlich, dass von 2005 bis 2021 die Einnahmen des Beitragsservice von 7,12 auf 8,42 Milliarden Euro stiegen. Mit 21 TV- und 73 Radiosendern sowie 16 Orchestern und dazu noch acht Chören hat der öffentlich-rechtliche Rundfunk ein Angebot, das weit über die Grundversorgung hinausgeht. Fehlt der Bezug zu den Kosten, führt dies zu Verschwendung.

Fehlende Prioritätensetzung

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat eine Berechtigung, wenn er sich auf seinen Bildungs- und Informationsauftrag konzentriert. Der Fokus des heutigen ÖRR in Deutschland liegt aber bei Weitem nicht nur auf seriöser Berichterstattung. So macht das Onlineformat „funk“ mit einem Budget von etwa 45 Millionen Euro zwar nur einen kleinen Teil des gesamten ÖRR aus. Selbst bei „funk“ sind aber nur 7 % aller Kanäle Nachrichten- oder Bildungskanäle. Beim gesamten ÖRR sieht es noch fataler aus. Zu den teuersten Programmen zählen nicht etwa die heute-Sendung oder die Phoenix Runde, sondern Formate  wie „Wetten Dass..?“ mit 2,5 Millionen Euro oder „Die Giovanni Zarrella Show“ mit 1,3 Millionen Euro – pro Folge.

Finanzierung durch Stiftungsfonds

Die Rundfunkordnung in Deutschland gehört grundlegend reformiert. So könnten die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten größtenteils privatisiert und das Vermögen als Fonds angelegt werden. Die daraus resultierenden Kapitalerträge könnten der Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Formate dienen. Die Förderung von Programminhalten sollte einem Ausschreibungswettbewerb entspringen, statt intransparent innerhalb der Rundfunkanstalten bestimmt zu werden. Eine unabhängige Kommission aus Vertretern der Zivilgesellschaft würde dann über die förderwürdigen Inhalte entscheiden. Regelmäßig sollten die Rundfunkanstalten durch anstaltsexterne, unabhängige Dritte kontrolliert werden. Das jetzige System der Selbstbeauftragung der Kontrolle durch den ÖRR ist eine Farce.

Demokratie und Rechtsstaat leben von der Machtbegrenzung. So wie ein Parlament die Regierung kontrollieren sollte und Bürger bei Wahlen den friedlichen Machtwechsel bestimmen können, so ist es auch notwendig, dass der öffentliche-rechtliche Rundfunk in seiner Macht begrenzt wird. Der britische Historiker und liberale Ethiker Lord Acton hat dies treffend zum Ausdruck gebracht:  „Macht korrumpiert, absolute Macht korrumpiert absolut.“ Eine Reform an Haupt und Gliedern muss jetzt begonnen werden. Notfalls sollten auch einzelne Bundesländer den Mut finden, hier mutig voranzuschreiten: Staatsverträge sind nicht gottgegeben und damit änderungsfähig oder kündbar.

Menü

Kontakt

Frank Schäffler MdB
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
E-Mail: frank.schaeffler@bundestag.de
Telefon: 030 227-78543

Presse

Die hier aufgeführten Bilder sind zur freien Verwendung, im Rahmen meiner Person betreffenden Veröffentlichungen und Veranstaltungen. Bitte senden Sie mir im besten Falle ein Beispiel-Expemplar per E-Mail oder postalisch zu.

Klicken Sie für den Download des Bildmaterials (Zip-Datei) auf die Bilder. Sollten Sie weiteres Material benötigen, können Sie gerne mein Bundestagsbüro kontaktieren:

Frank Schäffler MdB
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
E-Mail: frank.schaeffler@bundestag.de
Telefon: 030 227-78543
Telefax: 
030 227-70543