Frank Schäffler

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Auf dem Weg zur Europäischen Arbeitslosenversicherung

(Foto: Ed Schipuluntitled (CC BY 2.0) auf Flickr)

Während sich alle Augen in dieser Woche auf das Treffen von Präsident Emmanuel Macron und Bundeskanzlerin Angela Merkel richteten, haben sich in dieser Woche in Meseberg auch Finanzminister Olaf Scholz und sein französischer Amtskollege Bruno Le Maire getroffen und über den Einstieg in eine europäische Arbeitslosenversicherung verständigt. Das ist bemerkenswert. Hatte man doch bislang den Eindruck, dass die Vergemeinschaftung von Risiken zunächst mal bei den Schulden (Europäischer Stabilitätsmechanismus) und den Sparguthaben (Europäische Einlagensicherung) haltmachen würde.

Doch weit gefehlt. Die Sozialversicherungen sind wohl als nächstes dran. Die gemeinsame Erklärung von Le Maire und Scholz spricht dabei eine sehr deutliche Sprache. Darin heißt es: „Im Hinblick auf die Stabilisierung der sozialen Sicherung in der Eurozone sollten die nationalen Systeme der Arbeitslosenversicherung während des gesamten Konjunkturzyklus einen ausgeglichenen Saldo aufweisen und in guten Zeiten Rücklagen bilden. In einer schweren Wirtschaftskrise könnten die nationalen Systeme durch einen Stabilisierungsfonds auf Ebene der Eurozone ergänzt werden. Der Fonds könnte den nationalen Sozialversicherungssystemen in einer Wirtschaftskrise, die mit erheblichen Arbeitsplatzverlusten einhergeht, Geld leihen.“ Naheliegend ist dabei wohl ein Rückversicherungssystem als Übergang wie es bereits beim geplanten Europäischen Einlagensicherungssystem vorgesehen ist.

Die Erklärung der beiden Finanzminister klingt stark nach 1970er Wirtschaftspolitik. In schlechten Zeiten das Geld ausgeben, damit Konjunktur entsteht, die die Arbeitslosigkeit reduziert, um dann von den Mehreinnahmen das aufgelaufene Defizit zurückzuführen. Das hat historisch nie geklappt. 1972 sagte Helmut Schmidt einmal: „Lieber 5 Prozent Inflation als 5 Prozent Arbeitslosigkeit.“ Damit begründete er eine bis dahin ungeahnte Ausgaben- und Schuldenpolitik des Staates. Mitte der 1970er Jahre hatte der damalige Bundeskanzler dann beides. Dieser Irrglaube der Steuerbarkeit von Konjunkturverläufen hat bislang nirgends funktioniert. Die Finanzierung von Arbeitslosigkeit kann keine Arbeitsplätze schaffen. Auch die aktive Arbeitsmarktpolitik ist vielfach wirkungslos. Mitnahmeeffekte sind systemimmanent.

Natürlich ist die Zahl der Arbeitslosen in Europa, in der EU und insbesondere in der Euro-Zone zu hoch. Gerade die Jugendarbeitslosigkeit ist in Südeuropa besorgniserregend und führt vielerorts zu Perspektivlosigkeit. In Griechenland beträgt die Jugendarbeitslosigkeit 45 Prozent, in Frankreich über 20 Prozent, in Italien über 33 Prozent und in Spanien sogar über 34 Prozent. Doch die Ursache dafür läßt sich nicht mit noch mehr Umverteilung in der EU lösen. Das Problem sind Markteintrittshürden für Geringqualifizierte. Das Arbeitsrecht privilegiert in diesen Ländern die Arbeitsplatzbesitzenden und diskriminiert diejenigen, die einen Arbeitsplatz suchen. Vielfach hohe Mindestlöhne verhindern die Einstellung von jungen Menschen und ein fehlendes duales Ausbildungssystem lassen ein „Training on the Job“ nicht zu.

Viele dieser Probleme haben historische und kulturelle Wurzeln. Umverteilung zu Lasten derer, die es anders und vielleicht auch besser machen, hilft da wenig. Auch noch mehr öffentliche Investitionen durch die EU oder über ein Eurozonen-Budget zu finanzieren, ist dabei wenig hilfreich. Der jetzt von Angela Merkel als Deal für das Entgegenkommen Macrons in der Flüchtlingspolitik zugestandene Schlechtwetterfonds im „niedrigen zweistelligen Milliardenbereich“ ist bestenfalls ein Placebo. Wahrscheinlich richtet er aber mehr Schaden als Nutzen an. Wenn bei schlechter Wirtschaftslage Euro-Staaten über diesen Fonds „gepampert“ werden, dann sind auch hier den Mitnahmeeffekten Tür und Tor geöffnet.

Man kann es drehen und wenden wie man will: Die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und ihren Produkten kann nicht durch staatliche Investitionen erreicht werden. Hier sind andere Dinge viel Wesentlicher. Dazu gehört eine Eigentumsordnung, die Investoren aus dem eigenen Land und von außen einlädt, dauerhaft am Standort zu investieren. Dazu gehört ein Arbeitsrecht, das durchlässig ist und jungen Menschen Chancen gibt. Und es gehört eine Administration des Staates dazu, die möglichst frei von Korruption und Bevorteilung ist. Dies erfordert die Gleichheit vor dem Recht und den Staat als Dienstleister der Bürger. Gerade davon sind wir auch im eigenen Land Lichtjahre entfernt. Wenn Merkel und Macron die EU zukunftssicher machen wollen, sind das die Baustellen, an denen gearbeitet werden müsste.

Dieser Artikel erschien zuerst bei Tichys Einblick.

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