Bananenrepublik oder Rechtsstaat?

Das Bundesfinanzministerium setzt sich mit sogenannten Nichtanwendungserlassen immer wieder über Steuerurteile des Bundesfinanzhofs (BFH) hinweg. Ein solcher Erlass weist die Finanzverwaltung an, ein Urteil des BFH nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden. Seit Beginn der 16. Legislaturperiode hat sich das Bundesfinanzministerium bereits über 20 Urteile des BFH hinweg gesetzt. In 13 von diesen Fällen wurde eine Entscheidung zulasten der Steuerpflichtigen gefällt; in nur vier Fällen wurde zu ihren Gunsten entschieden.

Wie in einer „Bananenrepublik“ setzt sich die Exekutive über Entscheidungen der Judikative hinweg. In der Sprache des Bundesfinanzministeriums klingt dies dann so: „Ziel eines derartigen ‚Nichtanwendungserlasses‘ … ist es, dem BFH Gelegenheit zu geben, seine Rechtsauffassung in einem anderen geeigneten Verfahren zu überprüfen.“ Missliebige Urteile des BFH werden von der Finanzverwaltung ignoriert – zum Nachteil der Steuerzahler und zum Unheil des Rechtsstaats.

Dieser Beitrag erschien auch auf www.antibuerokratieteam.net.

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