Beitrag für „das rathaus„
15.07.2008
Ein Schwerpunkt wirtschaftlicher Betätigung von Kommunen ist die Bereitstellung von Bankdienstleistungen über die kommunal strukturierten Sparkassen. „Die Sparkassen sind Wirtschaftsunternehmen der Gemeinden oder Gemeindeverbände mit der Aufgabe, der geld- und kreditwirtschaftlichen Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft insbesondere des Geschäftsgebietes und ihres Trägers zu dienen“, heißt es in § 3 Absatz 1 des nordrhein-westfälischen Sparkassengesetzes. Diese Aufgabe bleibt auch nach dem Gesetzentwurf der nordrhein-westfälischen Landesregierung vom Mai 2008 erhalten. Neu ist, dass die Kommunen nun die Möglichkeit haben sollen, Trägerkapital durch Satzungsbeschluss einzuführen. […]
Den gesamten Artikel finden Sie hier:
Leave a Reply