Frank Schäffler

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Betriebsausfallversicherung – BaFin hätte handeln müssen

Rund 73.000 Betriebe besitzen eine Betriebsschließungsversicherung, die Höhe der bereits gezahlten Leistungen belief sich zum 1. Juli 2020 jedoch nur auf rund 157 Mio. Euro. Das wären im Schnitt 2150 Euro pro Versichertem, also ein Bruchteil der wohl ausgefallenen Umsätze während der Corona-Pandemie. Das geht aus der Kleinen Anfrage des FDP-Bundestagsabgeordneten Frank Schäffler hervor. Zwar heißt es in der Antwort des Bundesfinanzministeriums wörtlich: „Der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sind keine Fälle bekannt, in denen ein Versicherer eine Leistung aus der Betriebsschließungsversicherung entgegen eindeutig getroffener vertraglicher Vereinbarungen verweigert hätte. Die Auslegung der Versicherungsbedingungen der Betriebsschließungsversicherung ist derzeit Gegenstand zahlreicher anhängiger Gerichtsverfahren.“, doch sieht die BaFin trotz der unklaren rechtlichen Lage keinen Handlungsbedarf.

Wie es in einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes zu der Kleinen Anfrage Schäfflers heißt, hätte die BaFin im Fall der Betriebsausfallversicherungen direkt eingreifen können, hat dies aber nicht in Betracht gezogen. Der Finanzexperte Schäffler hält dies für grob fahrlässig: „Die BaFin lässt die Betriebe im Stich und macht sich wieder einmal einen schlanken Fuß.“

Für den Wissenschaftlichen Dienst ist die Sachlage eindeutig: „Einzelfragen des Versicherungsvertrags sind im Streitfall durch die ordentlichen Gerichte und nicht durch die Versicherungsaufsicht zu klären. Dennoch kann die BaFin einschreiten, wenn das Verhalten des Versicherers über den Einzelfall hinaus Bedeutung erlangt, also viele Versicherungsnehmer in vergleichbarer Weise betrifft. Die Bundesanstalt kann dann überprüfen, ob die Gesellschaft die vereinbarten Vertragsbedingungen und die rechtlichen Vorgaben eingehalten hat… “

Bereits im Fall Wirecard löste die Untätigkeit der BaFin eine große Welle der Empörung aus. Zu mehr Insolvenzen ist es bis jetzt laut Bundesfinanzministerium nicht gekommen, allerdings liegt dies daran, dass derzeit keine Insolvenzmeldepflicht besteht.

Die Kleine Anfrage können Sie hier vollständig einsehen: Antwort – Betriebsausfall

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