Die Anhänger von Bitcoins können sich über einen weiteren Erfolg freuen. Wer das digitale Geld als Zahlungsmittel nutzt, muss darauf in Deutschland keine Umsatzsteuer zahlen. Diese wichtige juristische Klarstellung bringt eine aktuelle Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine parlamentarische Anfrage, die der FDP-Politiker Frank Schäffler gestellt hat.
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„Der Bitcoin kann nun problemlos für den E-Commerce genutzt werden. Umsatzsteuerrechtliche Hürden gibt es nicht mehr“, kommentiert Schäffler die Klärung des Sachverhalts. Bitcoin seien dem Euro und jeder anderen Währung nun umsatzsteuerlich gleichgestellt. „Das ist wirklich fantastisch für alle Online-Händler und Bitcoin-Freunde.“
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