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BMF untersagt private Finanzgeschäfte für 350 Mitarbeiter

Das Bundesfinanzministerium untersagt 350 Mitarbeitern, die über weitreichende interne Informationen verfügen, private Finanzgeschäfte. Das geht aus einer aktuellen Kleinen Anfrage des FDP-Bundestagsabgeordneten Frank Schäffler hervor. Die Regel bezieht sich allerdings nur auf den Handel mit den Wertpapieren bestimmter Firmen. Doch das soll nicht der einzige Schritt bleiben, so plant Scholz die Ausweitung der Regeln auf Mitarbeiter, die nur punktuell über sensible Informationen verfügen.

Das BMF hat ein neues Compliance-System eingeführt, nachdem bekannt geworden war, dass Beschäftigte der Finanzaufsicht Bafin mit Wertpapieren des Skandalkonzerns Wirecard gehandelt hatten. Nun müssen auch Ministeriumsmitarbeiter Börsengeschäfte melden. Da dies nicht rückwirkend gilt, ist unbekannt, ob und welche Finanzgeschäfte im BMF getätigt wurden. In allen anderen Ministerien fehlen bislang jegliche Regeln zu Insidergeschäften. Das geht dem Finanzexperten Frank Schäffler nicht weit genug: „Da das BMF nicht das einzige Ministerium mit Zugang zu sensiblen Informationen ist, muss die Bundesregierung die Einschränkung zügig auf alle Geschäftsbereiche ausdehnen. Dies hätte längst geschehen müssen. Die Regierung muss das Thema umfassend ernst nehmen.“

 

Die vollständige Kleine Anfrage können Sie hier einsehen: Antwort – Insiderhandel

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