Die Fraktionsspitzen von Union und SPD haben sich nach langem Streit auf eine Reform der Erbschaftsteuer geeinigt. Der Antrag des Regierungsbündnisses nennt jedoch keine konkreten Zahlen. Dies mag an dem eingebauten Widerspruch liegen, dass auf der einen Seite „das gegenwärtige Steueraufkommen der Länder sichergestellt“ werden soll und der SPD-Fraktionsvorsitzende Struck höhere Einnahmen aus der Erbschaftsteuer fordert. Andererseits soll die Erbschaftsteuer bei der Übertragung von Unternehmen wegfallen, wenn die Erben den Betrieb zehn Jahre lang fortsetzen. Auch „Omas klein Häuschen“ soll steuerlich bevorzugt werden. Um diese eigentlich unvereinbaren Ziele zu erreichen, werden neue bürokratische Regelungen eingeführt und große Privatvermögen im Erbfall höher besteuert.
Die Union reicht einmal mehr der SPD die Hand für Steuererhöhungen; obwohl sich der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Meister für die Abschaffung der Erbschaftsteuer ausspricht und Wirtschaftsminister Glos (CSU) immer wieder fordert: „Die Bundesregierung muss dafür sorgen, dass mehr Geld in die Taschen der Bürger statt in Steuern und Abgaben fließt.“
Das Erbschaftsteueraufkommen steht den Ländern zu. Es wäre demnach richtig und sinnvoll, ihnen die Entscheidung zu überlassen, ob und wie sie diese Steuer erheben wollen. Der Standortwettbewerb der Länder könnte dann zu dem einzig richtigen Schluss führen: zur Abschaffung dieser ungerechten Neidsteuer.
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