Bundesregierung muss bei Konsumentenkrediten handeln

Zur Mitteilung der Bundesregierung, keine Konsequenzen aus der von den Verbraucherverbänden kritisierten Koppelung von Konsumentenkrediten und Restschuldversicherungen zu ziehen, erklärt der FDP-Finanzexperte Frank Schäffler:

Die Bundesregierung muss der Praxis in der Kreditwirtschaft bei der Vermittlung von Restschuldversicherungen beim Abschluss eines Konsumentenkredites endlich Rechnung tragen und die Preisangabenverordnung präzisieren.

Wenn eine Restschuldversicherung in zeitlichem Zusammenhang zum Darlehensvertrag abgeschlossen wird, dann muss dies auch im Effektivzins zum Ausdruck kommen, unabhängig davon, ob der Darlehensgeber die Versicherung zwingend als Bedingung für die Darlehensgewährung vorschreibt. Nur dann macht die Berechnung eines Effektivzinses überhaupt einen Sinn.

Es ist offenkundig, dass die derzeitige Praxis dazu führt, dass eine Restschuldversicherung häufig als Druckmittel für die Kreditvergabe genutzt, dies aber nur mündlich erklärt wird. Die Einbeziehung der Restschuldversicherung führt meist zu einer Verdoppelung des Effektivzinses.

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