Frank Schäffler

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Bundestagsrede zum Schwarmfinanzierungs-Begleitgesetz

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Frank Schäffler (FDP):

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Schwarmfinanzierung-Begleitgesetz ist eher ein Sammelsurium an Gesetzen und weniger ein Schwarm, der in die richtige Richtung geht. Es ist vielmehr eher ein Hühnerhaufen.

Erstens geht es um die Schwarmfinanzierung an sich, so wie es der Name schon sagt. Hier müssen wir aufpassen, dass wir das Kind nicht mit dem Bade ausschütten, sondern dass es gleiche Haftungsregeln für diese Kreditplattformen gibt und darüber hinaus nicht diese wichtigen Instrumente der Unternehmensfinanzierung in Deutschland im Keim erstickt werden.

(Beifall bei der FDP)

Das Zweite ist: Die grenzüberschreitenden Altersvorsorgeprodukte sollen stärker geregelt werden. Das ist bislang ein großer Rohrkrepierer in Europa; denn dafür fehlen die sozialversicherungsrechtlichen Voraussetzungen und auch die steuerlichen Voraussetzungen, dass es diese Produkte überhaupt gibt.

Drittens geht es um die Folgen der AvP-Pleite, der Pleite des Apothekenfinanzierers. Auch hier müssen wir, finde ich, aufpassen, dass wir das Kind nicht mit dem Bade ausschütten. Denn wenn Sie, wie Sie es vorhaben, hier verbindlich zwei Geschäftsführer für Factoring-Unternehmen einführen, führt das zu einer ganz massiven Marktbereinigung. 80 Prozent der Factoring-Unternehmen in Deutschland sind Klein- und Kleinstunternehmen. Wenn Sie denen einen zweiten Geschäftsführer aufs Auge drücken, dann werden die vom Markt verschwinden, obwohl sie überhaupt nicht systemrelevant sind, zugleich aber in der Branche eigentlich eine ganz wichtige Funktion – auch der Unternehmensfinanzierung – erfüllen.

Viertens. Sie regeln das Thema Restschuldversicherung. Das ist eigentlich, finde ich, das wirklich Problematische an diesem Gesetz; denn Sie machen etwas, was völlig unnötig ist.

(Johannes Schraps (SPD): Wegen der hohen Provision, oder weshalb?)

Unnötig deshalb, weil das alles schon gesetzlich geregelt ist.

(Johannes Schraps (SPD): Dann hätte es vorher ja geklappt!)

– Nein, leider nicht. Es hat leider nicht geklappt. Es hat deshalb nicht geklappt, weil die BaFin, die dafür zuständig ist, nicht einschreitet. Herr Brodesser hat es richtigerweise gesagt: § 48a VAG regelt, dass die BaFin bei der Vertriebsvergütung, wenn sie falsche Anreize setzt, heute schon eingreifen kann. – Sie hat es nie gemacht, obwohl sie es hätte tun können. Da frage ich mich: Passt das nicht in die große Geschichte, die die BaFin in den letzten Wochen und Monaten in Deutschland dargelegt hat?

(Beifall bei der FDP)

Dass sie eben im entscheidenden Moment nicht eingreift, nicht handelt.

Wir brauchen deshalb nicht ständig neue Gesetze, sondern wir haben vor allem ein Vollzugsdefizit, unter anderem bei der BaFin. Sorgen Sie dafür, dass die BaFin da entsprechend tätig wird, dann brauchen wir nicht diese tiefen Markteingriffe, die Sie hier vorschlagen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

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E-Mail: frank.schaeffler@bundestag.de
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