Gastkommentar in der Hamburger Morgenpost
03.08.2007
Durch die Unternehmensteuerreform wird der Kontenabruf massiv ausgeweitet. Die Anzahl der Behörden, die auf Konten zugreifen dürfen, wird erweitert. Das Verfahren wird erleichtert. Künftig dürfen die Behörden direkt Einblick in die Konten der Bürger verlangen. Hartz IV-Empfänger und andere Sozialleistungsempfänger werden damit unter Generalverdacht gestellt.
Dies ist mit einem funktionierenden Datenschutz nicht vereinbar. Natürlich muss Leistungsmissbrauch bekämpft werden. Die Bundesregierung muss hierfür einen Kontrollweg vorschlagen, der verhältnismäßig ist und die Rechte der Bürger wahrt. Der Kontenabruf ist dafür nicht erforderlich.
Statt ihn auszuweiten muss er insgesamt abgeschafft werden. Die FDP hält an diesem Ziel fest.
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