Anlässlich der Verabschiedung des Gesetzes zur Änderung des Normenkontrollrats-Gesetzes erklärt der Vorsitzende der AG Bürokratieabbau der FDP-Bundestagsfraktion Frank Schäffler:
Mit der Stärkung des Normenkontrollrats (NKR) schaffen wir die Grundlage dafür, dass Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung künftig spürbar beim Bürger ankommen. Bisher wurde bei neuen Gesetzen nur geprüft, welche Informationspflichten sich aus ihnen ergeben. Der Bürger erlebt Bürokratie aber nicht nur in Form des „Papierkrams“, den er gegenüber Behörden zu erledigen hat. Hinzu kommen oft auch Investitions-, Betriebs- und Dokumentationskosten, beispielsweise um Rechnungen und Belege aufzubewahren. Zukünftig wird deshalb der Erfüllungsaufwand einer Regelung vom NKR überprüft. Dieser umfasst den gesamten messbaren Zeitaufwand und die Kosten, die durch eine Regelung entstehen. Die Erfüllungskosten werden oft deutlich höher als die bisher erfassten Informationskosten sein. Für die Bürger unverhältnismäßige Kosten werden so frühzeitig sichtbar und können oft schon im Gesetzgebungsverfahren verhindert werden. Die Qualität der Rechtsetzung wird dadurch für die Bürger spürbar verbessert.
Darüber hinaus werden wir den Erfüllungsaufwand in den die Bürger besonders belastenden Bereichen identifizieren und konsequent abbauen. Auch beim Erfüllungsaufwand streben wir – wie schon bei den Informationspflichten – eine Entlastung von 25 Prozent netto an.
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