Das Schonvermögen ist groß genug

In der aktuellen Debatte über das Arbeitslosengeld II wird insbesondere eine Erhöhung des Schonvermögens gefordert. Das Schonvermögen ist derjenige Vermögensanteil, den der Berechtigte vor dem Bezug einer Sozialleistung nicht verwerten muss, um seinen Lebensunterhalt zu sichern.

Die Debatte ist jedoch vielfach von Unkenntnis der derzeitigen Rechtslage geprägt: Der Staat lässt Empfängern von Arbeitslosengeld II mehr, als gemeinhin bekannt ist. Und die Forderung wird durch ständige Wiederholung nicht richtiger.

Zu diesem Thema veröffentlichte das Handelsblatt einen politischen Gastbeitrag von mir.

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