Der Rubikon ist überschritten

Die Europäische Zentralbank (EZB) ist unabhängig. So steht es zumindest in Artikel 130 des Vertrages über die Arbeitsweise der EU (AEUV). Genauer: Bei der Wahrnehmung der ihnen durch die Verträge und die Satzung des ESZB und der EZB übertragenen Befugnisse, Aufgaben und Pflichten darf weder die Europäische Zentralbank noch eine nationale Zentralbank noch ein Mitglied ihrer Beschlussorgane Weisungen von Organen, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Union, Regierungen der Mitgliedstaaten oder anderen Stellen einholen oder entgegennehmen.“ Ob dies der Fall ist, kann man zumindest seit dem „Euro-Rettungswochenende“ vom 8. und 9. Mai bezweifeln.

EZB-Präsident Trichet soll an diesem Wochenende die Euro-Finanzminister nicht nur von der Einrichtung eines Euro-Rettungsfonds über rd. 750 Mrd. Euro überzeugt haben, sondern gleichzeitig den Ankauf von „Schrottanleihen“ durch die EZB beschlossen haben. Inzwischen soll sich die EZB über den Sekundärmarkt einen Bestand von über 61 Mrd. Euro an Staatspapieren der „Olivenstaaten“ aufgebaut und damit den Markt für abgewertete Staatspapiere der Südländer gestützt haben. Das verstößt gegen europäisches Recht. Denn die EU-Staaten müssen geeignete Maßnahmen ergreifen, damit die EZB das Verbot des Ankaufs von Staatsanleihen (Artikel 123 AEUV) nicht über den Sekundärmarkt umgeht (Verordnung (EG) 3603/93 des Rates vom 13. Dezember 1993). Gerade diese Entscheidung soll im EZB-Rat nicht einstimmig erfolgt sein. Insbesondere der deutsche Bundesbankpräsident Axel Weber sowie EZB-Chefvolkswirt Jürgen Stark sollen gegen diese Entscheidung gestimmt haben. Ein einmaliger Vorgang! Doch Genaues weiß der interessierte Betrachter nicht. Über Gerüchte und sibyllinische Verlautbarungen hinaus, lässt sich die EZB nicht in die Karten schauen. Dabei ist dies ein Dammbruch in der Politik der EZB. Der ehemalige Bundesbankpräsident Schlesinger sagte dazu: „Die EZB ist nun in die Lage gekommen, dass sie Staatsanleihen kaufen soll. Damit ist der Rubikon überschritten.“

Die Unabhängigkeit der EZB ist kein Freibrief zum Rechtsbruch. Auch sie muss sich an Recht und Gesetz halten. Dafür ist es notwendig, dass dies überprüft werden kann. Die EZB muss ihr Handeln transparent machen, zumindest im Nachhinein. Dies kann zum Beispiel durch eine spätere Veröffentlichung der Protokolle des EZB-Rates und durch die Veröffentlichung der Details des Ankaufprogramms der EZB erfolgen. Tut sie dies nicht, dann hat Friedrich August von Hayek Recht wenn er sagt: „Die Geschichte staatlichen Umgangs mit Geld ist, mit Ausnahme einiger kurzer glücklicher Perioden, eine Geschichte von unablässigem Lug und Trug.“

Dieser Beitrag erschien auch auf eigentümlich frei.

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