Die Volkszählung von 2011

Nahezu unbemerkt hat die Volkszählung 2011 begonnen. Mittlerweile wurden die ersten Fragebögen an Gebäudeeigentümer verschickt. Doch nicht erst mit dem Versand dieser Bögen begann das große Datensammeln. Seit nun vielen Monaten wirkt das Zensusvorbereitungsgesetz aus dem Dezember des Jahres 2007.

Nahezu unbemerkt hat die Volkszählung 2011 begonnen. Mittlerweile wurden die ersten Fragebögen an Gebäudeeigentümer verschickt. Doch nicht erst mit dem Versand dieser Bögen begann das große Datensammeln. Seit nun vielen Monaten wirkt das Zensusvorbereitungsgesetz aus dem Dezember des Jahres 2007. Dieses regelt den Aufbau eines Gebäude- und Anschriftenregisters zur Vorbereitung der Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung. Die Zählung selbst beruht auf dem Zensusgesetz 2011, das von der großen Koalition beschlossen wurde und im Juli 2009 in Kraft getreten ist.

Heimliche Zählung

Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Volkszählungsurteil von 1983 geurteilt, der Bürger sei über die Umstände der Datenerhebung aufzuklären. Die Informationskampagne zum Zensus 2011 wurde im Internet erst dann gestartet, als die Beschwerdefrist für Verfassungsbeschwerden abgelaufen war. Bis heute weiß kaum ein Bürger, dass zum Zwecke seiner Zählung Daten von den Meldebehörden und der Bundesagentur für Arbeit mit den Daten aus dem Zensusvorbereitungsgesetz über den Wohnungsbestand zusammengeführt werden in einer neuen Superdatenbank. Aus dieser riesigen Datenbank werden dann die für die Zählung gewünschten Daten mit statistischen Methoden extrahiert. Im Grunde handelt es sich dabei um eine heimliche Zählung, da der Bürger von dieser Datenzusammenführung nichts erfährt. Das ist auch Sinn und Zweck der Methode. In der Gesetzesbegründung heißt es: „Durch einen Methodenwechsel zu einem registergestützten Zensus kann in weiten Teilen von einer Befragung der Bevölkerung abgesehen werden. Der registergestützte Zensus entlastet die Bevölkerung von Auskunftspflichten und ist daher bürgerfreundlicher als eine herkömmliche Zählung.“ So kann man es natürlich auch sehen.

Gehetzte Gesetzgebung

Mit der Heimlichkeit der Zählung hört die Kritik aber noch nicht auf. Beschlossen wurde das Zensusgesetz 2011 im Bundestag am 24. April mit den Stimmen der Regierungsparteien gegen die Opposition. Die FDP rügte damals die Eile, in der das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen wurde. Am Montag, den 20. April 2009 fand, nur 4 Tage vor dem Bundestagsbeschluss, die Anhörung der Experten zum Zensusgesetz 2011 statt. Am Mittwoch den 22. April wurde das Gesetz im Innenausschuss beraten. Am Freitag war der Bundestag befasst. Es ist wohl ein Ding der Unmöglichkeit, die von den Experten vorgetragenen Verbesserungsvorschläge innerhalb zweier Tage zu überdenken und in den Gesetzentwurf einzufügen. Ein rechtstaatliches Gesetzgebungsverfahren sieht anders aus.

Ein Datenleck der Superdatenbank ist nicht ausgeschlossen

Bei einem Gesetz, dessen Vorläufer mit Recht nicht nur größten außerparlamentarischen Widerstand erfuhr, sondern teilweise sogar vom Bundesverfassungsgericht für grundgesetzwidrig erklärt wurde, hätte man statt solch übereilter Hetze unbedingt größere Sorgfalt walten lassen müssen. Nicht anders als 1983 werden die Deutschen gezählt und die Haushalte vermessen, was für sich genommen schon fragwürdig ist. Diesmal sollen die Menschen überwiegend nicht persönlich befragt werden. Die zur Zählung geschaffenen Datenbanken werden zu einer Superdatenbank vereinigt werden. Dabei klingt der Nachhall des Verlusts von 77 Millionen Nutzerdaten durch Sony noch laut in den Ohren. Die deutsche Superdatenbank zum Zensus 2011 wäre größer – und inhaltlich noch brisanter. Wenn Sony ein derartiges Datenleck haben kann, dann ist das für eine deutsche Behörde erst recht nicht ausgeschlossen.

Individualisierung durch Ordnungsnummer

Zusätzlich sollen die Deutschen mit einer für statistische Zwecke benötigten Ordnungsnummer ausgestattet werden. Das Bundesverfassungsgericht führte damals aus, dass das grundgesetzlich geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht dann betroffen sein könnte, wenn „die Erschließung eines derartigen Datenverbundes durch ein einheitliches Personenkennzeichen oder sonstiges Ordnungsmerkmal möglich wäre“. Da die Superdatenbank – unter Inkaufnahme des Risikos – noch für einige Jahre nach der Zählung gespeichert wird, ist zumindest während dieser Zeit ein Rückschluss aus der Datenbank auf einzelne und individualisierbare Personen möglich. Ob das Zensusgesetz 2011 trotz der Ordnungsnummer mit den alten Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vereinbar ist, wurde im Gesetzgebungsprozess nicht geprüft. Dabei hätte doch gerade die Frage seiner Verfassungsmäßigkeit im Mittelpunkt des Verfahrens stehen müssen. Die im Jahr 2009 gehörten Sachverständigen aber waren Mitarbeiter der Statistikämter und Datenschutzbeauftragte. Der einzige Inhaber eines juristischen Lehrstuhls wurde nicht zur Verfassungsmäßigkeit befragt, sondern äußerte sich zu einer Verfahrensbesonderheit.

Fazit

Der Zensus 2011 ist bereits angelaufen – still, leise und heimlich. Laufend werden mehr Bürger aufgefordert, ihre Daten der Regierung zu überlassen. Lange wird es nicht mehr dauern, bis die Kritik der zu Zählenden lauter wird. Diese wird sich wie damals auch in juristischen Auseinandersetzungen niederschlagen. Das Bundesverfassungsgericht hat Ende 2010 eine erste Verfassungsbeschwerde von Volkszählungsgegnern aus formalen Gründen nicht zur Entscheidung angenommen. Sobald die ersten Bußgeldbescheide ergehen, wird die Sache juristisch neu aufleben, am Ende auch unter Beteiligung des Bundesverfassungsgerichts. Es wird nachzuholen haben, was der Gesetzgeber versäumt hat.

Dieser Beitrag erschien zuerst in eigentümlich frei

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