Die neue Debatte um die Ticketsteuer zeigt, dass Verbraucher sensibel auf Preise reagieren. Höheren Preisen weichen sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten aus. Zusätzlich wird deutlich, dass die Politik die Beweglichkeit der Verbraucher immer wieder unterschätzt. Die Überraschung muss sich also in Grenzen halten, dass an den Flughäfen mit hohem Anteil an Low-Cost-Verkehr gemäß einer Meldung des Flughafenverbandes ADV deutliche Einbrüche der Passagierzahlen zu verzeichnen waren.
Der Verband macht für Kapazitätsabbau und Passagierabwanderung die seit Jahresbeginn geltende Luftverkehrssteuer verantwortlich. Es sei unmöglich, die entfernungsabhängigen Steuersätze von 8, 25 und 45 Euro auf die Ticketpreise aufzuschlagen. Der Wettbewerb unter den Billigfliegern um Kundschaft ist so groß, dass grenznahe Standorte unwirtschaftlich geworden sind. Die Preise für die Flüge lassen sich nicht erhöhen, denn dann bleiben die Kunden aus. Die Verbraucher haben mit den Füßen entschieden. Statt nach Frankfurt-Hahn fahren sie nach Maastricht und Eindhoven. Die Politik hatte bei der Einführung der Ticketabgabe dagegen erwartet, dass die Zahl der Billigflüge nicht sinken werde. Das vorausgesagte Steueraufkommen wurde ganz simpel nach der Zahl der Passagiere multipliziert mit der Höhe der Abgabe berechnet. Jährliche Steuereinnahmen von mehr als einer Milliarde Euro ab 2011 sollten zusätzlich in den Haushalt einfließen. Das wird wohl nichts. Ein Blick über die Grenze hätte diese Erkenntnis ganz ohne schmerzhafte Erfahrung bringen können. Die Einführung einer gestaffelten Flugticketabgabe in den Niederlanden hatte im Jahr 2008 zu wirtschaftlichen Verlusten in Höhe von 1,2 Milliarden Euro geführt. Die Niederlande haben die Flugticketabgabe daher nach einem Jahr wieder abgeschafft. Es wäre ein Leichtes gewesen, vom niederländischen Beispiel zu lernen. Aber auch einfache ökonomische Überlegungen hätten ausgereicht. Bei Ludwig von Mises etwa kann man nachlesen, dass keine Steuer neutral sein kann. Durch Steuern bewirkte höhere Preise führen immer zu einem Rückgang der Nachfrage. Eine statische Berechnung des Steueraufkommens mit den Passagierzahlen des Vorjahres vor der Einführung der Steuer kann der wirtschaftlichen Dynamik niemals gerecht werden.
Das Bundesfinanzministerium aber hat am 29. Juli gemeldet, dass „sich aus der rückläufigen Entwicklung der Passagierzahlen einzelner Flughäfen nicht der Schluss ziehen lässt, dass die Einführung der Luftverkehrssteuer zu einer Verlagerung von Flügen in das benachbarte Ausland geführt hat.“ Man rechne weiter mit dem Erreichen des Einnahmeziels.
Dieser Beitrag erschien zuerst in eigentümlich frei.
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