Europarechtswidrige Risikobegrenzung schwächt Finanzplatz Deutschland

Zur heutigen Anhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages zum Risikobegrenzungsgesetz erklärt der Finanzexperte der FDP-Bundestagsfraktion Frank Schäffler:

Die Bundesregierung geht mit ihrem Entwurf eines Risikobegrenzungsgesetzes nicht nur über Vorgaben der EU-Transparenzrichtlinie hinaus, sondern verstößt gegen Europarecht, da sie in unzulässiger Weise in die Kapitalverkehrsfreiheit eingreift. Die weitgehenden Maßnahmen zur einseitigen Stärkung der Unternehmensleitungen gegenüber den einzelnen Aktionären senden ein verheerendes Signal an Investoren. Wenn diese nicht einmal mehr in einen Dialog mit anderen Investoren treten dürfen, werden sie eher ganz auf ein Investment in Deutschland verzichten. Beim Kreditverkauf soll die Bundesregierung endlich Vorschläge vorlegen, was sie bei diesem Thema konkret tun will. Derzeit trägt sie durch ihre Untätigkeit zur Verunsicherung des Marktes bei.

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