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Fernverkehr der Bahn – FDP fordert teilweise Fahrpreiserstattung bereits ab 30 Minuten Verspätung

Die FDP-Bundestagsfraktion fordert eine teilweise Fahrpreiserstattung bereits ab 30 Minuten Verspätung eines Zuges. Dazu haben die Liberalen bereits einen entsprechenden Antrag eingebracht. „Dies wäre ein enormer finanzieller Anreiz für die Bahn, pünktlicher zu werden“, ist der heimische FDP-Bundestagsabgeordnete Frank Schäffler überzeugt.

 Die Pünktlichkeitsquote von ICE, IC und EC betrug für den Halt Bad Oeynhausen im August 2019 80,1%, für Minden 84,0%, wie die Bundesregierung auf eine Anfrage Schäfflers mitteilte. Die Bahn erfasst die Unpünktlichkeit eines Zuges, wenn er mindestens sechs Minuten Verspätung aufweist und das ist meist schon genug, um den eng getakteten Anschluss zu verpassen. „Wenn mehr Menschen für das Bahnfahren gewonnen werden sollen, müssen sich der Service und die Kundenfreundlichkeit verbessern“, fordert Schäffler.

 Die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr werden in Deutschland und der Europäischen Union (EU) gegenwärtig in der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr geregelt. Diese trat Ende 2009 in Kraft und sieht für alle Fahrgäste in Europa das gleiche Maß an Informationen, Unterstützung und Schutz bei

Bahnreisen vor. Auf dieser Grundlage wird Fahrgästen momentan ein Viertel der Reisekosten erstattet, wenn sie später als eine Stunde am Ziel eintreffen. Ab einer Verspätung von 120 Minuten werden derzeit 50 Prozent der Kosten erstattet. Nach den Vorstellungen der Liberalen sollen Fahrgäste im Eisenbahnverkehr künftig bei Verspätungen ab 30 Minuten bis 59 Minuten 25 Prozent, bei Verspätungen zwischen 60 Minuten und 89 Minuten 50 Prozent, bei Verspätungen von 90 Minuten bis zu 119 Minuten 75 Prozent und bei Verspätungen ab 120 Minuten den kompletten Fahrpreis als Entschädigung bekommen, gemessen an den Verspätungen am Zielort.

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