„Not macht erfinderisch.“ So geht es auch dem einen oder anderen Gesetzgeber. Die Hamburger Bürgerschaft beispielsweise hat Anfang Oktober aus der Not, Asylbewerber unterbringen zu müssen, sogar eine Tugend machen wollen. Das Parlament der freien Hansestadt kreierte im „Gesetz für die öffentliche Sicherheit und Ordnung“ einen neuen Paragraphen. Dieser erlaubt dem Senat, unter bestimmten Voraussetzungen private Grundstücke und Gebäude zur Flüchtlingsunterbringung „sicherzustellen“. Sicherstellen meint enteignen. Der Enteignung sind in unserer Rechtsordnung verfassungsmäßige Grenzen gesetzt. Sie ist „nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig“ (Art. 14, Abs. 3, Satz 1 GG).
Auf den ersten Blick unterscheidet uns dies von einem Willkürstaat. Doch was ist das „Wohl der Allgemeinheit“, das „Gemeinwohl“ oder „öffentliches Interesse“? Kann es das überhaupt geben? Die Ideengeschichte ist voll von Definitionen und Interpretationen. Heute verstehen viele darunter die „positive“ Gewalt der Exekutive gegenüber dem Einzelnen. „Positiv“ meint: die Regierung definiert was dem Allgemeinwohl dient und setzt es im Zweifel mit Polizeigewalt durch.
Das ist gefährlich. Denn kein Regierung, kein Parlament und kein Beamter kann wissen, was Millionen Menschen für Ideen, Wünsche und Vorstellungen haben. Wer Wohnungen heute enteignet, weiß morgen nicht, welche Wirkungen dies auf Investoren in den Wohnungsbau, auf den Eigentümer selbst oder auf das räumliche Umfeld der Wohnung hat. Vielleicht führt es dazu, dass der private Wohnungsbau zum Erliegen kommt, weil die Investoren glauben, die Regierung würde auch sie enteignen – wer weiß? Das Gesetz würde dann nur auf den ersten Blick sein Ziel erreichen.
Die Durchsetzung des „Gemeinwohls“ durch Regierung und Parlament führt deshalb unweigerlich und zwangsläufig zu Fehlentscheidungen, Ungerechtigkeit und Despotie. Und es trägt die freie Gesellschaft zu Grabe. Denn die Existenz einer freien Gesellschaft setzt zwingend voraus, dass die Regierung und das Parlament sich eben nicht als allwissend begreifen und nicht Normen und Ziele vorgeben, die sie mit planwirtschaftlicher Akribie durchsetzen.
Es trägt die freie Gesellschaft zu Grabe, weil deren zwingende Voraussetzung die auf privatem Eigentum basierende marktwirtschaftliche Ordnung ist. Denn nur dort kann der Einzelne seine individuellen Ideen, Wünsche und Vorstellungen realisieren. Diese erfüllen sich nicht in jedem Fall, sondern es werden auch immer wieder Fehlentscheidungen getroffen. Doch diese Entscheidungen werden selbst verantwortet, andere lernen daraus und vermeiden diese Fehler. Diese Lernkurve durchleben der Staat und seine Handelnden nicht. Im Gegenteil: funktionieren die Maßnahmen nicht und erreichen sie das definiert Ziel nicht, dann wird noch eine Schippe draufgelegt, mehr Geld in die Hand genommen und noch mehr in individuelle Recht eingegriffen.
Wenn die Regierung die freiheitliche Ordnung durch einen immer stärkeren Eingriff in das Eigentum aushöhlt und am Ende nur noch eine leblose Hülle, ein leerer Pappkarton oder eine abgegraste Allmende übrig bleibt, dann ist am Ende niemand geholfen. Es hilft auch nicht den Asylbewerbern, wenn die Grundlage für den Wohlstand des Landes nur noch zombiehaft vorhanden ist.
Begriffe wie „Gemeinwohl“ oder „Wohl der Allgemeinheit“ können in einer freien Gesellschaft deshalb nie vom Ergebnis her definiert werden, sondern nur als abstrakte Ordnung, die sich eben gerade nicht an konkreten Zielen ausrichtet, sondern dem Einzelnen Chancen ermöglicht, aus seinen Fähigkeiten das Beste zu machen. Daraus ergibt sich die von Friedrich August von Hayek beschriebene spontane Ordnung. Deren Bedeutung liegt darin, „dass sie eine friedliche Zusammenarbeit zum wechselseitigen Nutzen der Menschen über den kleinen Kreis derjenigen hinaus ermöglicht, die dieselben konkreten Ziele verfolgen“.
Deshalb kommt in einer freien Gesellschaft der Regierung nicht die Kompetenz zu, Recht durch Zwang zu ersetzen, sondern nur, eine abstrakte und zweckunabhängige Ordnung zu schaffen. Innerhalb dieser Ordnung verfolgen Menschen ihre individuellen Lebenspläne, die mal erfolgreich und mal weniger erfolgreich sind. Diese freie Gesellschaft hat jedoch die Kraft und die Fähigkeit, sich zu entwickeln.
Die Flucht vor Krieg und Elend im Nahen Osten, Nordafrika oder Afghanistan ist auch eine Flucht aus geschlossenen und daher rückständigen Gesellschaften. Deren Methoden sollten wir in Deutschland nicht übernehmen.
Dieser Beitrag erschien zuerst im Newsletter von Prometheus – Das Freiheitsinstitut.
Foto: Motograf. Chemnitz – Marx Monument. (CC BY 2.0) auf Flickr.
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