Grauer Markt endlich ordnungspolitisch durchgeregelt

Zum Abschluss der Beratungen über das Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts erklärt der Berichterstatter für die FDP, Frank Schäffler:
„Der Koalition ist ein großer ordnungspolitischer Wurf gelungen. Die Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts vereinheitlicht endlich den Ordnungsrahmen für den Vertrieb von Graumarkt-Produkten mit dem von Wertpapieren und Versicherungen. Die Anleger schützen wir gleich in doppelter Hinsicht. Einerseits beaufsichtigt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die Produkte zukünftig verschärft und intensiver. Andererseits nehmen wir den Vertrieb genauer ins Visier. Die Vermittler müssen nicht mehr nur ihre Zuverlässigkeit nachweisen. Ab jetzt fordern wir von ihnen zusätzlich den Nachweis von Vermögensschadenshaftpflichtversicherungen sowie Wirtschaftsprüfertestate. Außerdem müssen neue Vermittler ihre Fachkenntnisse mit einer IHK-Prüfung zeigen. Wir lassen Vermittler nur noch zu, wenn sie alle diese Kriterien erfüllen und gegenüber ihrer zuständigen Aufsicht belegen.
Wir begegnen auch einem Missstand beim Vertrieb von privaten Krankenversicherungen. In unlauterer Absicht haben einige Vermittler ihre Kunden umgedeckt, um dadurch Provisionen zu schneiden. Zukünftig nehmen wir den Anreiz zu solchem Verhalten. Dazu deckeln wir die Provisionshöhe auf neun Monatsbeiträge. Zusätzlich führen wir eine Stornohaftung ein. Vermittler dürfen ihre Provisionen nur dann behalten, wenn der Kunde ihnen treu bleibt.“

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