Viele reden vom „Haus Europa“, das gebaut wird. Die gemeinsame Währung übernimmt dabei eine besondere Aufgabe. Der Euro steht nicht am Ende des Hausbaus, wie es die Krönungstheorie vorsieht, nach welcher der Euro den Abschluss des Einigungsprojekts kronengleich verziert. Vielmehr ist der Euro ein Baustein dieses Hauses, dessen Vollendung die politische Union, in welcher Form auch immer, darstellt. Nun wird in Bezug auf den Euro und die Eurozone immer wieder von einem „Konstruktionsfehler“ gesprochen, den man mit den vielfältigen Krisenmaßnahmen beheben wolle. Ich will heute zeigen, dass der Euro selbst keinen Konstruktionsfehler hatte, sondern die Baumängel am Haus Europa an anderer Stelle als angenommen liegen. Diese Baumängel werden durch die aktuellen Krisenmaßnahmen nicht beseitigt, so dass das „Haus Europa“ ins Wackeln gerät.
Noch vor zwei Jahren sollte der Konstruktionsfehler des Euro darin liegen, dass man es versäumt habe, dem Euro eine Fiskalunion beizugesellen. Dies ist eine geradezu perverse Geschichtsklitterung. Die Bundesbank hatte damals immer vertreten, dass der Euro nur am Ende der politischen Union stehen dürfe und so das Projekt krönen könne. Die absolute Mehrzahl der Euro-Einführungspolitiker hat in Kenntnis dieser Kritik der Bundesbank für die Einführung des Euro votiert. Der Grund ist einfach. Man hielt die Kritik der Bundesbank für unberechtigt und unsubstantiiert. Der Euro könne ohne politische Union auskommen, sondern durch den Euro werde sie erst geschaffen. Die einzige Institution, die dem Euro einen Konstruktionsfehler attestieren dürfte, ist daher die Bundesbank. Alle anderen nationalen und europäischen politischen Akteure machen sich geradezu lächerlich, wenn sie behaupten einen Konstruktionsfehler zu beheben, weil sie nun – in den meisten Fällen widerwillig – den Fiskalvertrag befürworten.
Diese Widerwilligkeit hat dazu geführt, dass die vorgebliche Beseitigung des Konstruktionsfehlers selbst wieder Baumängel hat. Wie Bundesbankpräsident Weidmann ausführt: „Eine funktionsfähige Fiskalunion aber würde voraussetzen, dass die Mitgliedstaaten substanziell nationale Souveränität auf die Gemeinschaftsebene übertragen, indem sie zumindest die Gemeinschaft mit den nötigen Durchgriffsrechten bei unsoliden Staatsfinanzen ausstatten. Eine solche Souveränitätsübertragung wäre eine tiefgreifende Veränderung, die umfassende rechtliche Änderungen auf nationaler und europäischer Ebene erforderte. Vor allem müsste ein solcher Integrationsschritt nicht nur von der Politik, sondern auch der Bevölkerung getragen werden. Hier sollten wir allerdings realistisch bleiben: Ein solcher Wille ist derzeit, inmitten der Krise, kaum zu erkennen – weder bei uns noch in unseren Partnerländern. Insofern ist die Situation kaum anders als bei Gründung der Währungsunion.“
Die Reparaturmaßnahmen erweisen sich als Schönfärberei. Schon bald werden wir in Bezug auf die Haushaltsdefizite vor einer ähnlichen Herausforderung wie beim Stabilitäts- und Wachstumspakt stehen: Die Mitgliedsstaaten werden den Fiskalvertrag wiederholt und gründlich verletzen, ohne dass es zu Sanktionen kommt. Die ersten Kratzer im Lack haben die Regeln schon in Bezug auf Frankreich und Italien erhalten.
Doch ist es nicht nur so, dass die Reparaturmaßnahme ihrerseits mangelhaft und reparaturbedürftig ist. Vielmehr wird auch der Reparaturbedarf an der falschen Stelle verortet. Die Währungsunion brauchte keineswegs eine bessere politische Kontrolle von Defizit und Schuldenstand. Die Regeln des Maastricht- und des Stabilitäts- und Wachstumspakts waren völlig ausreichend. Die Nichtbeistandsklausel sollte dafür sorgen, dass jeder Staat für seine eigenen Schulden verantwortlich ist. Dies impliziert, dass jeder Staat der Eurozone bankrottfähig ist. Diese durch den Pakt rechtlich vorgesehene Bankrottfähigkeit wurde in einer Nacht- und Nebelaktion abgeschafft. Das ist der Grund, warum ich immer wieder vom kollektiven Rechtsbruch rede, zu dem sich die Staats- und Regierungschefs verabredet haben. Die Nichtbeistandsklausel wurde in konzertierter Aktion bewusst verletzt. Die Europäischen Verträge wurden gebrochen. Insofern ist es widersinnig, von einem Konstruktionsfehler zu sprechen. Die Staats- und Regierungschefs haben den Konstruktionsplan schlicht nicht beachtet. Der Konstruktionsfehler liegt also nicht im Bauplan, sondern vielmehr in seiner bewussten Missachtung.
Der eigentliche Konstruktionsfehler aber, den es zu beseitigen gilt, ist daher der folgenlose kollektive Rechtsbruch. Wie also führt man einen auf die schiefe Bahn geratenen Staat zurück zu Recht und Gesetz? Wir brauchen eine Art Bewährungshilfe oder gar eine Resozialisierung rechtsbrecherischer Staaten. Ich erinnere daran: Recht und Gesetz sollen die Staatsorgane nicht nur im Normalfall, sondern vor allem auch in Krisen binden. Der Rechtsstaat ist entweder mehr als eine Schönwetterveranstaltung oder er ist gar nicht. Ich sehe nur ein einziges Mittel, mit dem der Staat sich bewähren kann und mit dem er so resozialisiert werden kann, dass er seine Verfassung und Gesetze zukünftig achtet: Die Staaten müssen untereinander in den Wettbewerb um Arbeitskraft, Ideen und Kapital ihrer Bürger eintreten. Meine Vorstellung von einem Europa des Rechts ist daher eine von einem Europa mit offenen Grenzen, in dem sich die Bürger mit ihrem Hab und Gut frei bewegen können, das dezentral organisiert ist und deshalb den Bürgern ein leichtes Ausweichen erlaubt. Das ist mein Europa der 1000 statt der 28 Blumen. Für ein solches Europa brauchen wir einen Konstruktions- und Bauplan. Dafür trete ich ein, dafür trete ich an.
Freundliche Grüße
Frank Schäffler
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