Informationsfreiheit für Anleger wird nicht eingeschränkt

Zur heutigen Verabschiedung des Zahlungsdiensteumsetzungsgesetzes im Finanzausschuss erklärt der Finanzexperte der FDP-Bundestagsfraktion Frank Schäffler:

Die FDP-Fraktion begrüßt, dass die im Gesetzgebungsverfahren zum Zahlungsdiensteumsetzungsgesetz vom Bundesrat vorgeschlagene Einschränkung des Informationsfreiheitsgesetzes nicht umgesetzt wird. Dies ist ein Erfolg der FDP-Fraktion. Um die Lehren aus der Finanzkrise zu ziehen, muss auch transparent gemacht werden, wie die Bankenaufsicht im Einzelfall gehandelt hat.

Ihre Akten dürfen nicht verschlossen bleiben. Das Ziel einer effektiven Finanzaufsicht kann durch angemessene Entscheidungen im Einzelfall gewährleistet werden, bei denen auch die Interessen der Finanzinstitute berücksichtigt werden.

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