Klarer Auftrag an die Politik

Das Bundesverfassungsgericht hat unsere Klage gegen den rot-grünen Nachtragshaushalt 2004 abgewiesen. Das Gericht hat es abgelehnt, dem Gesetzgeber selbst engere Grenzen zur Neuverschuldung zu setzen.

Trotzdem ist dieses Urteil ein gutes Signal: Das oberste deutsche Gericht macht nicht Politik, sondern fordert Bundestag und Bundesrat auf, tätig zu werden. Es ist daher unsere Aufgabe als Politiker, neue Direktiven für Verschuldungsspielräume aufzustellen. Wir haben die klare Aufgabe bekommen, die bisherige Bestimmung über die Zulässigkeit neuer Schulden in Art. 115 Grundgesetz zu überarbeiten, denn als Instrument der Steuerung und Begrenzung ist diese Bestimmung unwirksam: Die Kreditobergrenze wurde in den letzten 25 Jahren zwölf Mal überschritten.

Der Auftrag, die Zulässigkeit von Schulden politisch zu lösen, muss nun die Kommission erreichen, die für die Föderalismusreform II zuständig ist: Nur wenn wir den mutigen Schritt zu einem verfassungsrechtlich verankerten Neuverschuldungsverbot wagen, verhindern wir, weiter auf Kosten zukünftiger Generationen zu leben.

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