Massive Interessenkonflikte traten bei der Finanzmarktgesetzgebung auf, wie aus der Antwort der Bundesregierung auf meine Anfrage hervorgeht: So beauftragte das Bundesfinanzministerium ausgerechnet die Frankfurter Anwaltskanzlei Freshfields, den Gesetzentwurf zur möglichen Enteignung der HRE-Aktionäre auszuarbeiten. Diese Wirtschaftskanzlei beriet noch 2007 die Hypo Real Estate bei der Übernahme der Depfa Bank.
Die Kanzlei Hengeler Mueller beriet vor acht Monaten den HRE-Hauptaktionär Flowers beim Einstieg in die Bank – nun durfte diese Kanzlei im Auftrag des Bundesinnenministeriums am Gesetz über seinen Ausstieg mitarbeiten. Auch die Änderungen am Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz wurden vom Finanzministerium nach außen vergeben: an die Kanzlei White & Case, die sonst vor allem Banken, Versicherungen und Fonds gegenüber Aufsichtbehörden vertritt.
Die Bundesregierung hat diese Aufträge nicht ausgeschrieben, sondern freihändig vergeben.
Hier finden Sie die komplette Antwort der Bundesregierung:
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