Die Bundesregierung hat bei der Umsetzung ihrer vor einem Monat vorgestellten Eckpunkte zur Reorganisation der BaFin noch keinerlei Fortschritte erzielt. Die Umstrukturierung der Leitung der BaFin stellt eine Entmachtung von BaFin-Chef Jochen Sanio dar. Dabei räumt die Bundesregierung ein, noch kein Konzept zu haben, wie man ihm künftig „ein besonderes Gewicht“ verleihen will (Antwort 18).
Auch bezüglich der Finanzierung einer Versicherung von Amtshaftungsrisiken sei „das weitere Vorgehen noch nicht geklärt“ (Antwort 20). Es ist inakzeptabel, der Kreditwirtschaft die Kosten für die angestrebte Versicherung und damit die Haftung für Fehler von Beamten der BaFin aufzubürden. Außerdem ist es unerträglich, dass die Bundesregierung daran festhält, es gebe keine aufsichtsfremden Tätigkeiten der BaFin (Antwort 14). Beim Beispiel Kontenabruf zeigt sich, dass in den letzten beiden Jahren nur rund 1 Prozent der Kontenabrufe aufsichtsbedingt waren, ansonsten agierte die BaFin zur Unterstützung anderer Behörden. Diese aufsichtsfremden Kosten muss der Bund übernehmen.
Hier finden Sie die komplette Antwort der Bundesregierung:
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