Der Bundesregierung ist es auch angesichts der Europameisterschaft im Juni 2008 noch nicht gelungen, eine unbürokratische Regelung für Sachzuwendungen zu finden. Die Pauschalierung der Einkommensteuer bei Sachzuwendungen gemäß § 37b Einkommensteuergesetz ist nur ein halber Schritt auf dem Weg zum Bürokratieabbau. Die bürokratische Abführung der Sozialversicherungsbeiträge konterkariert allerdings die steuerliche Erleichterung.
Arbeitgeber von Beschenkten sind verpflichtet, Sozialversicherungsbeiträge für die Zuwendungen abzuführen. Wer diese Pflicht verletzt, macht sich strafbar (Antwort 10). Die Bundesregierung muss hier dringend nachbessern, damit geschenkte EM-Karten nicht nachträglich zum Eigentor werden.
Hier finden Sie die komplette Antwort der Bundesregierung:
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