Kleine Anfrage: Entschädigung der Phoenix-Anleger weiter ungewiss

Die Antwort der Bundesregierung zeigt, dass der Beginn der Entschädigung der Phoenix-Anleger weiter völlig ungewiss ist (Antwort 4). Dass rund 90 Prozent der EdW-Mitglieder Rechstbehelfe eingelegt haben, führt die Bundesregierung auf „interessierte Kreise“ zurück (Antwort 3).

Diese Bewertung ist abenteuerlich und hat mit einem Rechtsstaat nichts zu tun. Sie zeigt, dass die Bundesregierung die Auswirkungen der Sonderbeitragserhebung auf die EdW-Mitglieder immer noch nicht erkannt hat.

Statt eine vernünftige Lösung zu suchen, verlässt sich die Bundesregierung allein auf die gerichtliche Auseinandersetzung. Durch die angekündigte Zurückweisung der Widersprüche (Antwort 1) und die Androhung der Vollstreckung (Antworten 4, 5) lässt sie das Verfahren weiter eskalieren. Dies ist unverantwortlich.

Hier finden Sie die komplette Antwort der Bundesregierung:

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