Die Bundesregierung hat bezüglich der IKB-Krise nun mitgeteilt, dass die KfW zivilrechtliche Verfahren gegen die Verantwortlichen prüft (Antwort 15). Dies ist zu begrüßen, die Frage ist nur, warum diese Prüfung nicht schon eher erfolgt ist. Darüber hinaus verweigert die Bundesregierung Informationen, obwohl die KfW die Risiken aus den gerichtlichen Verfahren der IKB trägt.
Hier finden Sie die komplette Antwort der Bundesregierung:
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