Die Bundesregierung will im Herbst die Arbeit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-aufsicht (BaFin) aufgrund eines Erfahrungsberichts, der derzeit erstellt wird, bewerten. Enttäuschend ist, dass für die Bundesregierung die Finanzierung aufsichtsfremder Aufgaben (z.B. Geldwäschebekämpfung, Kontoabrufverfahren) nicht in Betracht komme [Antwort 10].
Wenn die Bundesregierung sich auf den Standpunkt stellt, Aufgaben der BaFin könnten nicht aufsichtsfremd sein, da der Gesetzgeber die Aufgaben ja gerade definiere, ist einer weiteren Ausweitung der Tätigkeit der BaFin mit entsprechenden Kosten für die Branche Tür und Tor geöffnet.“
Die Kleine Anfrage bezieht sich auf mehrere Themenkomplexe. Die Fragen 1-10 behandeln den von den Koalitionsfraktionen bereits im Koalitionsvertrag angekündigten Erfahrungsbericht über die Tätigkeit der BaFin. Die Fragen 11-13 greifen die Kritik der Banken an der Prüfungspraxis auf. In Fragen 14-17 geht es um den Fall AHBR. Der Fall Heros wird in den Fragen 18-22 thematisiert.
Hier finden Sie die Antwort der Bundesregierung:
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