Kleine Anfrage: Steuerformular für nicht buchführungspflichtige Unternehmer

Mit dem Gesetz zur Förderung von Kleinunternehmen und zur Verbesserung der Unternehmensfinanzierung vom 31. Juli 2003 wurde festgelegt, dass nicht buchführungspflichtige Unternehmen eine Gewinnermittlung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu erstellen haben. Diese Standardisierung sollte einen Beitrag zur Steuervereinfachung darstellen und dem Steuerpflichtigen nicht nur die Erfüllung seiner Erklärungs- und Auskunftspflichten erleichtern, sondern auch Nachfragen seitens der Finanzbehörden vermeiden.

Bund und Länder haben ein Formular konzipiert, das ursprünglich für den Veranlagungszeitraum 2004 gelten sollte. Nach heftiger Kritik in der Öffentlichkeit hat die Finanzministerkonferenz am Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 2 – 30. September 2004 beschlossen, das Formular („Anlage EÜR“) zurückzuziehen und überarbeiten zu lassen. Es sollte erst für den Veranlagungszeitraum 2005 eingesetzt werden. Die Oberfinanzdirektion Münster weist am 7. April 2006 auf einen Beschluss der Abteilungsleiter Steuer des Bundes und der Länder hin, dass für das Jahr 2005 die Anlage EÜR nicht nachzufordern ist, wenn eine ordnungsgemäße Steuererklärung abgegeben wurde.

Hier finden Sie die Antwort der Bundesregierung:

Leave a Reply

Your email address will not be published.

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.