Im Streit über die Anwendung höchstrichterlicher Urteile des Bundesfinanzhofs kommt es zum Streit zwischen dem Gericht und dem Bundesfinanzministerium. Das Ministerium behauptet, in dieser Wahlperiode nur in 20 Fällen Urteile als nur für den Einzelfall geltend erklärt zu haben („Nichtanwendungserlass“), während der Präsident des Bundesfinanzhofs Wolfgang Spindler von 31 Fällen ausgeht. Wenn man die Urteile hinzunimmt, die erst gar nicht veröffentlicht werden, ergibt sich, dass sich Peer Steinbrück über jedes 10. missliebige Steuerurteil hinwegsetzt. Diese Trickserei muss aufhören. Die Steuergesetze müssen wieder verlässlich sein.
Laut einer Antwort des Bundesfinanzministeriums auf meine Anfrage prüft das Bundesfinanzministerium nicht vorab, wie hoch die Belastungen für die Steuerpflichtigen durch einen Nichtanwendungserlass sind (Antwort 3). Gemäß Antwort 5 wurden 122 Urteile bisher nicht veröffentlicht.
Hier finden Sie die komplette Antwort der Bundesregierung:
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