Die Bundesregierung muss ihre „Bunkermentalität“ beim Namensschutz für Sparkassen ablegen. Dies muss die Konsequenz auf die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zum drohenden EU-Vertragsverletzungsverfahren wegen § 40 Kreditwesengesetz sein, der den Namensschutz der Sparkassen auf öffentlich-rechtliche Institute beschränkt.
Hier finden Sie die Antwort der Bundesregierung:
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