Kleine Anfrage: Vorgehen im Entschädigungsfall Phoenix europarechtswidrig

Die Anlegerentschädigungsrichtlinie ist europarechtswidrig umgesetzt worden. Von einer vorgesehenen „zügigen“ (Antwort 3) Entschädigung der Anleger kann im Fall Phoenix keine Rede sein. Die nun angekündigten Teilzahlungen sind im EAEG nicht vorgesehen. Wären sie rechtmäßig, so müsste sich die Bundesregierung fragen lassen, warum sie nicht schon längst erfolgt sind.

Auf der anderen Seite hält die Bundesregierung die Höhe der Sonderbeiträge für unbegrenzt (Antwort 25). Eine Belastung der EdW-Mitglieder, die nur dadurch begrenzt sein soll, dass sie nicht selbst zum Entschädigungsfall werden dürfen, ist jedoch unzumutbar.

Die geltende Regelung ist für beide Seiten inakzeptabel: Die Anleger werden nicht zügig entschädigt und die EdW-Mitglieder werden unbegrenzt in Haftung genommen. Hier muss die Bundesregierung endlich nachbessern.

Hier finden Sie die Antwort der Bundesregierung:

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