Die Bundesregierung muss das Jahressteuergesetz 2009 nutzen, um die Kursgewinnbesteuerung wieder rückgängig zu machen. Ohne diesen Schritt wird die private Altersvorsorge einen schweren Schaden erleiden, da Anlagen in Aktien gegenüber festverzinslichen Anlagen diskriminiert werden.
Hier finden Sie die Antwort der Bundesregierung:
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