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Königsrecht des Parlaments

Das parlamentarische Budgetrecht ist gleichsam das Königsrecht des Parlaments. Das Haushaltsrecht stellt nämlich das wirksamste Kontrollinstrument der Legislative gegenüber der Exekutive dar. Vor allem den jährlich festgelegten Kreditermächtigungen kommt eine zentrale Bedeutung zu, da unsere Verfassung die Entscheidungskompetenz über die Aufnahme von Krediten dem Parlament zugesteht.