Königsrecht des Parlaments

Das parlamentarische Budgetrecht ist gleichsam das Königsrecht des Parlaments. Das Haushaltsrecht stellt nämlich das wirksamste Kontrollinstrument der Legislative gegenüber der Exekutive dar. Vor allem den jährlich festgelegten Kreditermächtigungen kommt eine zentrale Bedeutung zu, da unsere Verfassung die Entscheidungskompetenz über die Aufnahme von Krediten dem Parlament zugesteht.

Nicht ausgeschöpfte Kreditermächtigungen – so genannte Restkreditermächtigungen – können jedoch im folgenden Haushaltsjahr in Anspruch genommen werden. Somit kann der Kreditrahmen für das laufende Jahr erhöht werden, ohne dass das Parlament als Haushaltsgesetzgeber diese zusätzliche Kreditaufnahme beschließt. Auch die Beteiligung des Parlaments bei der Inanspruchnahme von weiteren Kreditermächtigungen schafft keine Abhilfe: Da im Haushaltsvollzug zunächst die weitergeltende Kreditermächtigung des Vorjahres verbraucht wird, können Kreditermächtigungen in steigendem Umfang angesammelt werden. Inzwischen sind die Restkreditermächtigungen auf rund 20,1 Mrd. Euro im Hauhaltsjahr 2007 angewachsen.

Die Sicherung des parlamentarischen Hauhaltsbewilligungsrechts ist in Gefahr, wenn der Handlungsspielraum der Exekutive in unzulässiger Weise durch die Inanspruchnahme nicht ausgeschöpfter Kreditermächtigungen weiter ausgedehnt wird. Besondere Bedeutung kommt den angesammelten Restkreditermächtigungen vor allem bei den Grenzen der Kreditaufnahme zu. In Art. 115 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes heißt es: „Die Einnahmen aus Krediten dürfen die Summe der im Haushaltsplan veranschlagten Ausgaben für Investitionen nicht überschreiten“. Diese Grenze umging die damalige rot-grüne Bundesregierung im Haushaltsjahr 2005 durch Restkreditermächtigungen. Obwohl somit die Nettokreditaufnahme die Ausgaben für Investitionen überstieg, verzichtete die Bundesregierung auf die Vorlage eines Nachtragshaushalts und die Feststellung einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts.

Die Fraktion der FDP fordert die jetzige Bundesregierung auf (Bundestags-Drucksache 16/4862), von diesem Erbe der Schröder-Regierung abzurücken und die bisherige Praxis angesammelter Kreditermächtigungen nicht weiter fortzusetzen. Kreditermächtigungen müssen klar zeitlich begrenzt werden, um nicht zuletzt das parlamentarische Budgetrecht zu stärken.

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