Lärmschutz an der A30 bei Bad Oeynhausen-Werste – Bundesregierung sieht keinen Handlungsbedarf

Lärmschutz an der A30 bei Bad Oeynhausen-Werste – Bundesregierung sieht keinen Handlungsbedarf

Die Bundesregierung hält den Lärmschutz an der A30 Ortsumgehung Bad Oeynhausen für ausreichend. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage des heimischen FDP-Bundestagsabgeordneten Frank Schäffler hervor. Wie der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Enak Ferlemann, in seiner Antwort an Schäffler mitteilte, wurde der Lärmschutz „unter Berücksichtigung der geltenden Gesetze und Richtlinien konzipiert“. „Auch in der abschließenden Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. Juli 2008 wurde die Lärmschutzkonzeption nicht beanstandet“, heißt es in der Antwort weiter. Durch den Einbau eines offenporigen Asphalts durch die Stadt Bad Oeynhausen sei ergänzend eine zusätzliche, deutliche Reduzierung an der Lärmquelle erfolgt. Das Objekt weist „in Kombination mit dem örtlich errichteten Lärmschutzwall keine Immissionsgrenzwertüberschreitung auf“, heißt es in der Antwort abschließend.

Frank Schäffler ist über die Ignoranz der Bundesregierung gegenüber dem Empfinden der Anwohner empört: „Es gibt Beschwerden der Anwohner, die sich durch den mangelnden Lärmschutz enorm gestört fühlen. Dieses berechtigte Anliegen darf nicht einfach abgewiesen werden. Die Bundesregierung versteckt sich hinter Grenzwerten und alten Messungen“, so Schäffler, der auch Vorsitzender der Liberalen im Mühlenkreis ist. Auch der Stadtverbandsvorsitzende der FDP Bad Oeynhausen, Ulrich Kreft, ist von der Antwort der Bundesregierung enttäuscht. „Die Stadt Bad Oeynhausen hat aus eigenen Mitteln den offenporigen Asphalt finanziert, der eine deutliche lärmmindernde Wirkung hat. Der Lärmschutz an Autobahnen und Bundesstraßen fällt laut Straßenverkehrslärmverordnung aber in den Aufgabenbereich des Bundes. Dieser darf sich nicht einfach aus der Verantwortung ziehen“, so Kreft.

Schäffler und Kreft sprechen sich dafür aus, dass der Lärmschutz erneut überprüft wird, sobald das Löhner Kreuz eröffnet wurde. „Nur während des Regelbetriebs auf dem neuen Autobahnabschnitt lässt sich feststellen, wie hoch die Lärmbelästigung für die Anwohner tatsächlich ist. Bei Bedarf müssen die nötigen Maßnahmen ergriffen werden, um einen ausreichenden Lärmschutz zu gewährleisten“, so Schäffler.

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