Loud & clear: Aufsicht mit Schutzklausel

Gastbeitrag für „dpn

06.04.2010

Die Vorschläge der EU-Kommission zur Reform der europäischen Finanzaufsicht sehen einen Europäischen Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) sowie Europäische Finanzaufsichtsbehörden (ESA) vor, die zum 1. Januar 2011 ihre Arbeit aufnehmen sollen. Das legislative Rahmenwerk soll bis zum Sommer verabschiedet werden. Die ESA bestehen aus je einer europäischen Behörde für die Bankaufsicht, für die Wertpapieraufsicht sowie für das Versicherungswesen und die bAV (Eiopa). Die Schaffung europäischer Strukturen in der Finanzaufsicht ist als Konsequenz der Finanzkrise dringend geboten.

Eiopa soll – nach Vorstellungen der EU-Kommission – in ihrer Zuständigkeit künftig technische Standards entwickeln, die kohärente Anwendung des EU-Rechts sicherstellen, Streitfälle zwischen nationalen Aufsehern schlichten und im Krisenfall eingreifen. Wenn die nationale Aufsicht von EU-Recht abweicht, beginnt ein Verfahren in drei Stufen: Zunächst erlässt Eiopa eine Maßnahmenempfehlung. Kommt die nationale Aufsicht dieser nicht nach, kann die EUKommission einen Beschluss fassen. Wird auch diese Vorgabe nicht befolgt, so kann Eiopa als letztes Mittel eine Entscheidung erlassen, die sich direkt an das betroffene Institut richtet. Auch im Rahmen der Schlichtung oder bei einem von der EU-Kommission festgestellten Krisenfall kann Eiopa eingreifen. Hierbei gilt jedoch eine Schutzklausel. Danach dürfen die Entscheidungen die haushaltspolitischen Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten nicht berühren. Die Bundesregierung hat bei den Verhandlungen Durchgriffsrechte der europäischen Behörden gegenüber einzelnen Instituten, die zu Belastungen der nationalen Haushalte führen, abgelehnt. Während Vertreter des Europäischen Parlaments sich möglichst weitgehende Befugnisse wünschen, ist die Haltung der Regierungskoalition klar: Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen. Es kann nicht sein, dass auf EU-Ebene über staatliche Hilfen für Finanzinstitute entschieden wird, die vom Bundestag nur noch abgenickt werden können. Dabei kann es um erhebliche Summen gehen. 2008 genehmigte die Kommission Krisenbeihilfen in Höhe von über 212 Milliarden Euro. Gerade auch die Entscheidung, ein Finanzinstitut nicht zu stützen, sondern geordnet abzuwickeln, muss im Ermessen des Nationalstaats liegen. Im Gesetzgebungsverfahren liegt der Ball nun beim Europäischen Parlament. Die Bundesregierung wird die nationale Budgethoheit bei weiteren Verhandlungen im Interesse der deutschen Steuerzahler verteidigen.

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