Nach der Baubranche, den Gebäudereinigern und dem Elektrohandwerk verordnen SPD und Union nun einer vierten größeren Branche einen gesetzlich festgeschriebenen bundesweiten Mindestlohn: den Briefzustellern.
Auch wenn die Union immer wieder beteuert, sie würde einen bundesweiten gesetzlich festgeschriebenen Mindestlohn ablehnen, befindet sich diese Bundesregierung längst auf dem Weg dorthin. Am 9. März beschloss die Regierungsmehrheit im Bundestag durch die Ausweitung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes die Einführung von Mindestlöhnen für 10 Branchen.
Die Einführung von Mindestlöhnen ist von politischem Kalkül bestimmt und nicht von nachvollziehbaren sachlichen Argumenten: Mindestlöhne schaffen eben keine Arbeitsplätze und bekämpfen nicht die Armut – im Gegenteil! Liegt der definierte Mindestlohn unter den marktgerechten Löhnen, bleibt er wirkungslos. Liegt er aber höher, so vernichtet er Arbeitsplätze. Die Einführung von Mindestlöhnen ist also ein Beschäftigungsverhinderungsprogramm und fördert Arbeitslosigkeit und Armut.
Mindestlöhne stellen einen Eingriff in die Tarifautonomie dar und sind ordnungspolitischer Unsinn: Durch die Einführung eines Mindestlohns wird de facto das Monopol der Deutschen Post bei der Briefzustellung verlängert. Kleine und mittelständische Wettbewerber, die sich in den letzten Jahren etablieren konnten, werden so vom Markt verdrängt und neue von einem Markteintritt abgehalten. Dieser staatsdirigistische Eingriff führt zu Verzerrungen in einem gerade erst beginnenden Wettbewerb.
Der Mindestlohn ist ein Irrweg. Der richtige Weg ist die Einführung des Liberalen Bürgergeldes, das den Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft Rechnung trägt. Nach dem Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe soll der Sozialstaat jedem Bürger die Chance sichern, so weit wie möglich aus eigener Kraft ein selbstbestimmtes Leben führen zu können. Einen entsprechenden Antrag hatte die FDP-Fraktion im Bundestag eingebracht, der allerdings von Schwarz-Rot abgelehnt wurde.
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