Parlament der Verbandsfunktionäre und Beamten?

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Abgeordnete des Deutschen Bundestages müssen nicht nur ihre Nebentätigkeiten, sondern auch ihre Nebeneinkünfte offenlegen.

Ich arbeite seit 10 Jahren als selbstständiger Finanzmakler. Auch nach meiner Wahl in den Deutschen Bundestag 2005 habe ich diese Tätigkeit weiter ausgeübt. So erhalte ich mir meine persönliche Unabhängigkeit als Abgeordneter: Indem ich nicht allein auf mein Einkommen als Abgeordneter angewiesen bin, bewahre ich meine Freiheit von Entscheidungen von Partei und Fraktion. Nur so kann ich mein Mandat unabhängig ausüben.

Außerdem möchte ich mir die Möglichkeit offen halten, nach meiner Zeit als Abgeordneter in meinen Beruf zurückzukehren, ohne wieder bei Null anfangen müssen. Ein Beamter kann auch nach mehreren Jahren im Bundestag ohne Probleme wieder seine alte Stelle aufnehmen. Für Selbstständige, Handwerker und Freiberufler ist es dagegen wichtig, einen Fuß im Beruf zu behalten.

Die momentane Regelung zur Veröffentlichung von Nebeneinkünften verlangt von mir, dass ich meine Umsätze veröffentlichen muss, nicht mein Einkommen. Da die Höhe meiner Umsätze aber nichts über die Höhe meines Einkommens aussagt, ist diese Regelung widersinnig. Außerdem werden die Einkünfte nach 3 Stufen gegliedert: In der 3. Stufe sind so alle Einnahmen über 7000 Euro erfasst, egal ob sie 7001 Euro oder Millionen Euro jährlich betragen. Transparenz, wie sie angeblich mit dieser Regelung erreicht werden soll, sieht anders aus.

Kunden und Konkurrenten werden sich allerdings sehr für diese Angaben interessieren, auch wenn sie nicht aussagekräftig sind. Sie werden daraus auf Erfolg oder Misserfolg meiner wirtschaftlichen Tätigkeit schließen. In der Zukunft wird dies dazu führen, dass noch weniger Selbstständige, Handwerker und Freiberufler sich um ein Mandat bemühen. Der Bundestag droht so noch mehr zu einem Parlament der Verbandsfunktionäre und Beamten zu werden. Die wirkliche Gefahr für die Unabhängigkeit des Mandats ist der berufslose Abgeordnete, der von seinen Diäten abhängig ist, und nicht der nebenberuflich tätige!

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