Frank Schäffler

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Persönliche Erkärung zur Errichtung eines Sondervermögens und die vorübergehende Aussetzung der Insolvenzantragspflicht

Persönliche Erklärung nach § 31 GO BT

zum Abstimmungsverhalten zu TOP 2. a) über den Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ und zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Starkregenfällen und Hochwassern im Juli 2021 sowie zur Änderung weiterer Gesetze (Aufbauhilfegesetz 2021 – AufbhG 2021)

des Abgeordneten Frank Schäffler

Dass die regierungstragenden Fraktionen es uns verwehren, über das Aufbauhilfegesetz und die im sogenannten „Omnibusverfahren“ daran angedockten Änderungen des Infektionsschutzgesetzes getrennt abzustimmen, ist ein perfides Manöver, das in dem aktuellen Bundestagswahlkampf wohl seine Erklärung, aber keineswegs seine Entschuldigung findet. Wer, wie ich, der tiefen Überzeugung ist, dass die Änderungen im Infektionsschutzgesetz nicht nur im Verfahren der Einbringung, sondern auch inhaltlich nur ein weiteres Kapitel in der nicht mehr zu akzeptierenden Entparlamentisierung elementarster Entscheidungen und des nicht mehr begründbaren Ausnahmezustandes ist, wird von CDU/CSU und SPD wissentlich und willentlich in einen unauflösbaren moralischen Konflikt geführt. Das zeugt nicht nur von mangelndem Respekt gegenüber den Oppositionsfraktionen und dem demokratischen Miteinander, sondern auch von nicht entschuldbarer Arroganz.

Die Flutkatastrophe hat eine bis dahin beispiellose Verwüstung mitten in unserem Land hinterlassen. Es wird noch lange dauern, bis die sichtbaren Schäden behoben sind. Der Verlust von geliebten Menschen hingegen ist irreparabel. Das Ausmaß des Leids der von der Flutkatastrophe betroffenen Menschen geht uns alle an. Es ist eine nationale Katastrophe, und als Parlamentarier sind wir in der Pflicht, alles Erdenkliche zu tun, um bei der Folgenbeseitigung zu unterstützen. Insofern unterstütze ich aus tiefer Überzeugung die Errichtung des Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ und die vorübergehende Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen der Flutkatastrophe des letzten Junis. Unterschiedliche Auffassungen mit den regierungstragenden Fraktionen zu Einzelfragen der Art und Weise der Umsetzung, bin ich gerne bereit zurückzustellen, denn uns eint der Wille, den betroffenen Menschen möglichst schnell und unbürokratisch zu helfen. Diese fraktions- und lagerüberspannende Unterstützung schulden wir den Menschen, die vor den Trümmern ihrer Existenz stehen.

Ich stelle mich dieser Verantwortung gegenüber diesen Menschen und stimme heute für den Gesetzentwurf. Obwohl die Große Koalition dieses Bedürfnis nach fraktionsübergreifendem Zusammenhalt für ein Stück mehr Gerechtigkeit gegenüber den Menschen in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz in unanständiger Weise missbraucht.

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