Frank Schäffler

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Persönliche Erklärung: Vorzeitige teilweise Rückzahlung des ausstehendes Kredites des Internationalen Währungsfonds

Persönliche Erklärung nach § 31 GO BT

zum Abstimmungsverhalten am 03.03.2021 zum Tagesordnungspunkt 7
Griechenland: Vorzeitige teilweise Rückzahlung des ausstehenden Kredites des Internationalen Währungsfonds , Bundestags- Drucksache 19/26846

des Abgeordneten Frank Schäffler

Der vorzeitigen Teilrückzahlung des ausstehenden Kredites des Internationalen Währungsfonds seitens Griechenlands stimme ich nicht zu. Zwar haben die nun vorab zu tilgenden IWF-Kredite ohnehin nur eine geringe Restlaufzeit von gewichtet 0,95 Jahren – knapp die Hälfte wäre ohnehin im Laufe des Jahres 2021 zurückzuzahlen, die andere gute Hälfte bis Dezember 2022 – dennoch ist die Maßnahme mit einer Reihe an Risiken verbunden.

Selbst der ESM hält die vorzeitige Teilrückzahlung nur für geringfügig vorteilhaft für Griechenland und beklagt die damit verbundenen Liquiditätsrisiken. Angesichts der Unsicherheiten im Hinblick auf die Entwicklung der Corona-Pandemie bestehe laut ESM eine „nicht vernachlässigbare Wahrscheinlichkeit“, dass Griechenland Zugang zum – vom ESM finanzierten und überwachten – Liquiditätspufferkonto im Zuge der Tilgung beantragt.

Darüber hinaus hat Griechenland seinen Antrag auf Tilgung unter anderem damit begründet,„das Pandemie-Notfallankaufprogramm (Pandemic Emergency Purchase Programme, PEPP) der Europäischen Zentralbank auch weiterhin zu nutzen“. Es bestehe „beträchtlicher Spielraum für eine zusätzliche Emission griechischer Staatsanleihen, die im Rahmen des PEPP gekauft werden könnten. Die EZB hat zurzeit griechische Staatsanleihen im Umfang von rund 18 Mrd. EUR und damit etwa 50 % des im Rahmen des PEPP möglichen Höchstbetrags gekauft.“

Somit basiert die Vorteilhaftigkeit der Rückzahlung teilweise auf der Einplanung von Staatsanleihekäufen der EZB. Ein solcher Umgang ist mit der Unabhängigkeit der Geldpolitik nicht vereinbar und wird von mir nicht unterstützt. Dem vorliegenden Antrag stimme ich daher nicht zu.

 

Berlin, den 03. März 2021

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