Frank Schäffler

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Persönliche Erklärung zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Impfprävention

Persönliche Erklärung nach § 31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zum Abstimmungsverhalten zu TOP 13. a) zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie

Das politische Ziel teile ich ausdrücklich, die besonders durch das Corona-Virus bedrohten Menschen zu schützen. Allerdings bin ich unsicher, ob es mit der Maßnahme einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht auch wirklich erreicht wird.

Ein entscheidendes Problem ist die schlechte Datenlage. Nach aktuellen Berichten von WDR, NDR und Süddeutscher Zeitung liegen zum Beispiel vielen Gesundheitsämtern kaum verwertbare Zahlen über den Schutz von älteren Menschen in Pflegeheimen vor. Weder ist flächendeckend gesichert bekannt, wie der Impfstatus der Heimbewohner ist, noch wissen wir, wie hoch der Anteil der Geimpften beim Personal ist. Es ist demnach sogar unbekannt, wie viele Corona-Ausbrüche es derzeit in diesen Einrichtungen überhaupt gibt. In diesem Zusammenhang ist es unerklärlich und angesichts der Schwere der aktuell erwogenen Grundrechtseingriffe hochproblematisch, dass die DIVI die Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums vom 13. November 2021 (DIVIVO) noch immer nicht umgesetzt hat und die geforderte Aufschlüsselung des Impfstatus bei intensivmedizinisch behandelten Patienten offenlegt.

Die Frage drängt sich auf: Wenn wir nicht einmal verlässlich wissen, wie groß das eigentliche Problem ist, wieso meinen wir, dass wir es mit dieser gravierenden Maßnahme dann wirkungsvoll lösen können? Zumal eine Impfung nachweislich nicht vor einer Weiterverbreitung des Virus und damit einer Gefährdung Dritter schützt.

Es leuchtet schlicht nicht ein, wie wir vulnerable Menschen individuell schützen wollen, wenn wir nicht den Fokus auf ihre Impfung legen, sondern stattdessen auf die Impfung anderer. Das vordringliche politische Ziel sollte es doch eher sein, die Auffrischimpfung schnellstmöglich bei den Vulnerablen ankommen zu lassen, um den individuellen Impfschutz wirkungsvoll dort zu erhöhen, wo er dringend benötigt wird. Hierzu bietet der Gesetzentwurf jedoch eine – aus meiner Sicht – überzeugende Lösung. Nämlich, dass nun ausnahmsweise auch Zahnärzten, Apothekern und Tierärzten die Möglichkeit eingeräumt wird, die Impfung zu verabreichen. Hiermit kann die Impf- und Boosterkampagne noch einmal etwas Geschwindigkeit aufnehmen.

Die schwache Datenlage ist eines der grundsätzlichen Probleme in dieser Pandemie, die der ehemalige Gesundheitsminister Jens Spahn zu verantworten hat. Bereits am 15. Februar 2021 erklärte das Oberverwaltungsgericht Lüneburg in einer bemerkenswerten Entscheidung:

„Es ist mehr als unbefriedigend, dass das RKI nach inzwischen einem Jahr Dauer der Pandemie lediglich einen Bruchteil der Infektionen bestimmten Lebensbereichen zuordnen kann […]. Aus diesem Grunde sind gezielte Schutzmaßnahmen weiterhin kaum möglich, und es müssen breitflächige Schließungen und Kontaktverbote angeordnet werden, die erhebliche Grundrechtseingriffe und zunehmende Akzeptanzprobleme zur Folge haben.“

Dass sich die Datenlage trotz dieser eindringlichen Mahnung nach rund zehn weiteren Monaten immer noch nicht entscheidend geändert hat, fällt der neuen Regierungskoalition nun schwer auf die Füße. Die neue Koalition muss also tiefgreifende Entscheidungen auf der Basis einer politisch zu verantwortenden diffusen Informationslage treffen. Großbritannien ist Deutschland zum Beispiel in dieser Frage meilenweit voraus.

Insofern kann ich die Zwickmühle sehr gut nachvollziehen, die zu dem vorliegenden Gesetzesentwurf geführt hat – dass angesichts der bedrohlichen Lage Maßnahmen getroffen werden müssen, deren konkrete Wirkkraft man wegen einer verantwortungsvergessenen Informationserhebungs-Vermeidung der Vorgängerregierung nach fast zwei Jahren Pandemie noch immer nicht vernünftig einschätzen kann. Es fehlte bislang der politische Wille, den Informationsnebel zu lichten, um zielgenauere Maßnahmen einleiten zu können. So kommen noch heute Grundrechte breitflächig unter Druck, weil über viel zu lange Zeit nicht hingeschaut wurde. Es wird eine vordringliche Aufgabe der neuen Bundesregierung sein, die Datenlage auf feste Füße zu stellen, um abgewogene Entscheidungen treffen zu können.

Aus verfassungsrechtlicher Sicht möchte ich zu bedenken geben, dass zum aktuellen Zeitpunkt unklar ist, wie viele Auffrischimpfungen überhaupt notwendig sein werden. So erklärte der oberste Corona-Berater der israelischen Regierung, Salman Zarka, jüngst gegenüber dem „Spiegel“, er wisse nicht, ob eine zweite, dritte oder vierte Boosterimpfung ausreichend sein wird. Diese (Nicht-)Erkenntnis zieht aus verfassungsrechtlichen Erwägungen schwerwiegende Fragen nach sich, handelt es sich doch bei der gesetzlichen Verpflichtung zum Impfen um einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit gem. Art. 2 Abs. 2 GG. Und je häufiger dieser Eingriff als notwendig erachtet wird, umso größer muss der staatliche Begründungsaufwand sein, der dem strengen Prüfungsmaßstab der Geeignetheit, Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit entsprechen muss. Es ist für mich kaum vorstellbar, dass die dauerhafte Verpflichtung freier Bürgerinnen und Bürger zu einer Impfung verfassungskonform ausgestaltet werden kann. Das gilt auch und ganz besonders im Hinblick auf eine allgemeine Impfpflicht, die derzeit diskutiert wird.

Ich sehe in entsprechenden Einrichtungen weiterhin die regelhafte Testung sämtlicher Personen plus eine generelle FFP2-Maskenpflicht für das geeignetere und deutlich mildere Mittel, um die dort befindlichen vulnerablen Menschen zu schützen. Nach Erkenntnissen des Max-Planck-Institutes liegt die Infektionsgefahr beim korrekten Tragen dieser Masken im Promillebereich.

Trotz entsprechender Bedenken anerkenne ich jedoch den ernsten Willen im vorliegenden Gesetzentwurf, besonders vulnerable Menschen und den sie betreuenden Kräften auch mit einer entsprechenden Schutzmaßnahme zu helfen.  Im Ergebnis stimme ich dem Gesetzentwurf zu, auch wenn er hart die Grenze dessen erreicht, was ich sowohl aus rechtsstaatlicher, als auch aus politischer Sicht für noch vertretbar halte.

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