Frank Schäffler

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Persönliche Erklärung zur Aufhebung des Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz

Persönliche Erklärung nach § 31 GO BT

zu TOP 10a am 25. März 2021 – „Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Beschluss des Rates vom 14. Dezember 2020 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union und zur Aufhebung des Beschlusses 2014/335/EU, Euratom (Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz – ERatG) – Drucksache 19/26821“

des Abgeordneten Frank Schäffler

Der vorliegende Eigenmittelbeschluss zur Finanzierung von „Next Generation EU“, welcher der EU-Kommission erlaubt, zukünftig Anleihen in Höhe von 750 Milliarden Euro mit einer Laufzeit bis 2058 zu begeben, ist ein Rechtsbruch. Es ist zwar richtig, den Auswirkungen der Corona-Pandemie entschlossen entgegenzusteuern, um dauerhafte Schäden insbesondere in den stark betroffenen Volkswirtschaften der EU zu verhindern. Die allermeisten Mitgliedstaaten haben jedoch kein Liquiditätsproblem sondern ein Strukturproblem. Der Beschluss ist ein Schritt in die Schuldenunion, der von den Europäischen Verträgen nicht gedeckt ist.

Selbst der Bundesrechnungshof hält die geplante Finanzierung für nur wenig vorteilhaft und kritisiert die vielen Risiken, welche damit einhergehen werden. Statt den Fokus auf Investitionen und Strukturreformen zu legen, stehen wieder konsumtive Ausgaben im Vordergrund. Es kommt sogar zu einer Schwächung der bestehenden Fiskalregeln, da die neuen EU-Schulden nur zum Teil auf die jeweiligen nationalen Schuldenstände angerechnet werden. Damit wird ein Schattenhaushalt geschaffen, der die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse aushebelt. Viele Mitgliedstaaten haben schon vor der Corona-Krise die länderspezifischen Empfehlungen aus dem Europäischen Semester und die Regelungen des Fiskalpaktes gebrochen. Offensichtlich notwendige Reformen und das Einhalten der bestehenden Fiskalregeln werden durch den sogenannten Wiederaufbaufonds jedoch eher verhindert als endlich angegangen.

Außergewöhnliche Krisen wie die Corona-Pandemie mögen außergewöhnliche Hilfen erfordern. Aber, obwohl in den Beschlüssen festgehalten wird, es handele sich um eine einmalige Maßnahme, ist die politische Richtung bereits eindeutig. Die Tür für eine unbegrenzte Verschuldungsmöglichkeit auf europäischer Ebene und eigene EU-Steuern wird erneut ein Stück weiter aufgemacht. Selbst der Finanzminister Olaf Scholz hat im Plenum des Deutschen Bundestages jüngst dazu erläutert, dass die vorliegenden Beschlüsse faktisch in der Schulden- und Fiskalunion enden werden. Und auch vergangene europäische Krisen haben uns bereits eindeutig gezeigt, dass die damals geschaffenen Instrumente zu einer dauerhaften Verstetigung neigen. Ich sehe daher die große Gefahr, dass durch den vermeintlichen Wiederaufbaufonds ein Weg eingeschlagen wird, der die Europäische Union als Rechts- und Solidargemeinschaft schwächt und der Stabilität der Wirtschafts- und Währungsunion schadet.

Statt der gemeinsamen Kreditaufnahme sollte das Ziel verfolgt werden, die marktwirtschaftlichen Rahmenbedingungen und die Rechtsstaatlichkeit der Europäischen Union insgesamt zu stärken. Der Fokus sollte auf stabilen öffentlichen Haushalten, der Förderung des Binnenmarktes, bzw. generell des Freihandels und einem Ende der Monetarisierung der Schulden durch die EZB liegen. Ich plädiere daher auch in der derzeitigen Krise für das Verschuldungsverbot der EU und werde dem vorliegenden Ratifizierungsgesetz daher nicht zustimmen.

Berlin, den 25. März 2021

 

Bild: DBT/ Stella von Saldern

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