Persönliche Erklärung: Warum ich der „Schuldenbremse“ nicht zustimme

Ich stimme der vorgeschlagenen Grundgesetzänderung nicht zu, weil mir die geplante „Schuldenbremse“ nicht weit genug geht.

Eine Regel im Grundgesetz muss nicht nur klar und leicht verständlich sein. Eine Regel im Grundgesetz muss vor allem durchsetzbar sein. Ist eine Regel des Grundgesetzes nicht durchsetzbar, verlieren die Bürger nicht nur das Vertrauen in diese Regel. Die Bürger verlieren Schritt für Schritt das Vertrauen in das Grundgesetz.

Die derzeitige Regel im Grundgesetz, die Höhe der öffentlichen Investitionen als Obergrenze für die Neuverschuldung zu verwenden, ist das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt ist. Aber auch eine neue, potentiell verbesserte Regel ist nur dann mehr wert und besser, wenn sie unabhängig von ihrem Inhalt vor allem durchsetzbar ist.

Der Grundsatz, dass die öffentlichen Haushalte der Länder und des Bundes ausgeglichen sein müssen, findet meine volle Unterstützung. Der vorgelegte Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes enthält jedoch keine Regelungen und Sanktionen, die die Durchsetzung dieses Grundsatzes garantieren. Ohne derartige Sanktionen und Durchsetzungsgarantien befürchte ich, dass die neue, scheinbar bessere Regel in der Realität nicht besser, sondern aufgrund der vergrößerten Differenz von Sein und Sollen sogar schlechter wirkt.

Und sind zukünftig vermehrte Urteile von obersten Gerichten, die Verletzungen der neuen Regel feststellen, wirklich hilfreich? Wer setzt diese Urteile durch? Ohne konkrete Sanktionen und Durchsetzungsgarantien machen wir den Bürgern etwas vor, was wir anschließend nicht halten können.

Beim ersten Mal, da tut’s noch weh. Aber dann sind alle Dämme offen. In dieser Woche hat die Bundesregierung einen erneuten Nachtragshaushalt mit einer Nettoneuverschuldung von 47,6 Milliarden Euro vorgelegt. Dies ist, selbst ohne Schattenhaushalte, die höchste Neuverschuldung der Bundesrepublik Deutschland überhaupt. Es ist daher absehbar, dass die gesamtstaatliche Verschuldung schon in naher Zukunft ein Niveau von 2.000 Milliarden Euro umfassen wird.

Es ist daher nicht glaubwürdig, wenn der Deutsche Bundestag eine Verschuldungsbremse beschließt, die letztlich erst im Jahr 2020 greift. Für die heutigen Schulden ist die heutige politische Generation verantwortlich. Sie ist nur dann glaubwürdig, wenn sie heutige Probleme heute löst und nicht auf übermorgen verschiebt.

Deshalb setze ich mich für ein klares, verständliches und durchsetzbares Neuverschuldungsverbot im Grundgesetz ein.

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