Persönliche Erklärung nach § 31 GO-BT
zu TOP 5
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 (Nachtragshaushaltsgesetz 2012)
(Drs. 17/9040)
Der Nachtragshaushalt 2012 schafft die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen, um die noch in diesem Jahr erforderliche Einzahlung der ersten beiden Tranchen des deutschen Anteils am Eigenkapital des Europäischen Stabilisierungsmechanismus (ESM) leisten zu können. Es geht um eine Summe von 8,687 Milliarden Euro. Entscheidend für die Ausgabe ist indes die Ratifikation des ESM-Vertrags. Wenn der ESM-Vertrag nicht ratifiziert wird, dann entfällt die Verpflichtung zur Bezahlung der Einlage. Die parlamentarische Debatte über die Richtigkeit des ESM ist bei seiner Ratifikation zu führen, nicht im Rahmen des Nachtragshaushalts. Obwohl ich gegen die Ratifizierung des ESM stimmen werde, stimme ich daher dem Nachtragshaushalt zu.
Berlin, 14. Juni 2012
Frank Schäffler
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